Muss ich die Miete weiter zahlen trotz fristloser Kündigung durch Vermieter?
Hallo,
ich wohne in einem Studentenwohnheim und habe die Uni gewechelt. Da die Uni nicht im Bereich des Studentenwerks fällt, wurde ich bei der Vorlage der Studienbescheinigung fristlos aus der Wohung gekündigt mit der Begründung, dass ich keine Mietberechtigung habe und ich das in den Mietbedigungen unterschrieben habe. Mir wurden 5 Wochen Zeit zur Räumung gewährt. Jetzt möchte das Studentenwerk aber, dass ich die Miete für 8 Wochen weiterhin zahle, da die normale Kündigungsfrist gelten würde, obwohl ich dann in den 3 Wochen nicht mehr dort wohnen werde und sie mich gekündigt haben. Ist das so rechtens?
6 Antworten
Die 3 Wochen musst du als eine Art Nutzungsausfallentschädigung ansehen. Falls kein Mieter nach den 5 Wochen gefunden wird, hat das Studentenwerk ja einen Verlust.
Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich auch, dass du nach den 5 Wochen nichts mehr zahlen musst, falls es einen neuen Mieter gibt. Denn dann hat das Studentenwerk ja keinen Verlust, und doppelt Miete kassieren dürfen sie auch nicht.
Ich vermute, das Studentenwerk wird dir dann noch länger Zeit geben können, bis maximal die 8 Wochen, falls kein neuer Mieter gefunden wurde.
Aber die müssen die Räumungsfirst jetzt erst mal so festlegen. Wenn sie jetzt sagen, zieh in 8 Wochen aus, dann können sie nicht nach 5 Wochen ankommen und sagen, du sollst sofort raus. Umgekehrt aber schon. Versteht du was ich meine?
ja, ist verständlich :)
Wurde wirksam fristlos gekündigt, so endet das Mietverhältnis sofort und der Mieter ist gemäß § 546 BGB zur sofortigen geräumten Herausgabe verpflichtet, andernfalls der Vermieter gegen den Mieter eine Räumungsklage anstrengen könnte.
Mit Herausgabe der Räumlichkeiten an den Vermieter (Auszug) wird auch keine Miete mehr fällig.
und wie kann ich diesen Satz verstehen?
Wir kündigen deshalb das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zum heutigen Datum. Für die Räumung der Mietsache gewähren wir Ihnen eine Frist zum xx.
Bis zu dieser Frist werde ich die Miete zahlen müssen, aber was ist danach bis zum Ende der eigentlichen Kündigungsfrist?
(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Entgegenkommen der Vermieterin, weil es ja einem Mieter in der Regel nicht möglich ist von heute auf morgen die Wohnung zu räumen. Dann wird bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Auszuges die anteilige Miete, die dann allerdings Nutzungsentschädigung heißt aber genau so hoch ist, fällig.
Sofern es kein Nachmieter in den letzten drei Wochen gibt, wirst Du auch für die drei Wochen zahlen müssen.
Der VM kann nach einer, vom Mieter verschuldeten, fristlosen Kündigung eine Mietausfallentschädigung verlangen.
Im E-Fall so lange bis die normalerweise fristgerecht Kündigung enden würde.
Nein, das geht nicht.
Entweder oder.
Entweder man kündigt dir fristlos, dann mußt du auch nur bis zur Räumung zahlen oder man kündigt dir fristgerecht, dann darfst du die Räume aber auch bis zum Ende der Frist nutzen und mußt nicht früher raus.
Schon mal was von Schadensersatz gehört?
Wo siehst du hier Schadensersatz für wen?
Hat der Vermieter wegen einer Vertragsverletzung des Mieters gekündigt, hat er Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens.
Und der währe? Schadensersatz ist nachzuweisen.
Dem Vermieter steht es frei, nach Auszug einen neuen Mieter reinzusetzen, Bei Studentenwerke stehen die Mieter Schlange, eine freiwerdende Wohnung ist also kein Problem.
Es gibt also keinen Schaden.
Wenn sofort weiter vermietet wird, entsteht kein Schaden, richtig. Ansonsten entsteht ein Schaden in Höhe der entgangenen Miete.
Man beachte das hier es um Wohnraum in einem Studentenwohnheim geht. Da gelten die meisten Bestimmungen des Mietrechts nicht.
Bestimmungen, die nicht gelten, müssen aber im Mietvertrag verankert sein. Also müsste im Mietvertrag drinn stehen, "im Fall einer Fristlosen Kündigung wegen Vertragsbruch ist die volle Miete bis zum ende der normalen Kündigungsfrist zu entrichten" oder so ähnlich, was ich nicht glauben kann.
das steht da nicht drin
ja aber hätten sie mich nicht einfach solange wohnen lassen können, solange keiner dort einzieht?