Muss ich die Miete weiter zahlen trotz fristloser Kündigung durch Vermieter?

6 Antworten

Die 3 Wochen musst du als eine Art Nutzungsausfallentschädigung ansehen. Falls kein Mieter nach den 5 Wochen gefunden wird, hat das Studentenwerk ja einen Verlust.

Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich auch, dass du nach den 5 Wochen nichts mehr zahlen musst, falls es einen neuen Mieter gibt. Denn dann hat das Studentenwerk ja keinen Verlust, und doppelt Miete kassieren dürfen sie auch nicht.

Abdelrahman1000 
Fragesteller
 07.05.2018, 11:01

ja aber hätten sie mich nicht einfach solange wohnen lassen können, solange keiner dort einzieht?

Renick  07.05.2018, 11:07
@Abdelrahman1000

Ich vermute, das Studentenwerk wird dir dann noch länger Zeit geben können, bis maximal die 8 Wochen, falls kein neuer Mieter gefunden wurde.

Aber die müssen die Räumungsfirst jetzt erst mal so festlegen. Wenn sie jetzt sagen, zieh in 8 Wochen aus, dann können sie nicht nach 5 Wochen ankommen und sagen, du sollst sofort raus. Umgekehrt aber schon. Versteht du was ich meine?

Abdelrahman1000 
Fragesteller
 07.05.2018, 11:23
@Renick

ja, ist verständlich :)

Wurde wirksam fristlos gekündigt, so endet das Mietverhältnis sofort und der Mieter ist gemäß § 546 BGB zur sofortigen geräumten Herausgabe verpflichtet, andernfalls der Vermieter gegen den Mieter eine Räumungsklage anstrengen könnte.

Mit Herausgabe der Räumlichkeiten an den Vermieter (Auszug) wird auch keine Miete mehr fällig.

Abdelrahman1000 
Fragesteller
 07.05.2018, 10:45

und wie kann ich diesen Satz verstehen?
Wir kündigen deshalb das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zum heutigen Datum. Für die Räumung der Mietsache gewähren wir Ihnen eine Frist zum xx.
Bis zu dieser Frist werde ich die Miete zahlen müssen, aber was ist danach bis zum Ende der eigentlichen Kündigungsfrist?

DogDiego  07.05.2018, 11:25
@Abdelrahman1000 § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe

(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.

(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Entgegenkommen der Vermieterin, weil es ja einem Mieter in der Regel nicht möglich ist von heute auf morgen die Wohnung zu räumen. Dann wird bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Auszuges die anteilige Miete, die dann allerdings Nutzungsentschädigung heißt aber genau so hoch ist, fällig.

Sofern es kein Nachmieter in den letzten drei Wochen gibt, wirst Du auch für die drei Wochen zahlen müssen.

Der VM kann nach einer, vom Mieter verschuldeten, fristlosen Kündigung eine Mietausfallentschädigung verlangen.

Im E-Fall so lange bis die normalerweise fristgerecht Kündigung enden würde.

Nein, das geht nicht.

Entweder oder.

Entweder man kündigt dir fristlos, dann mußt du auch nur bis zur Räumung zahlen oder man kündigt dir fristgerecht, dann darfst du die Räume aber auch bis zum Ende der Frist nutzen und mußt nicht früher raus.

DarthMario72  07.05.2018, 10:36

Schon mal was von Schadensersatz gehört?

berlina76  07.05.2018, 10:37
@DarthMario72

Wo siehst du hier Schadensersatz für wen?

DarthMario72  07.05.2018, 10:41
@berlina76

Hat der Vermieter wegen einer Vertragsverletzung des Mieters gekündigt, hat er Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens.

berlina76  07.05.2018, 10:43
@DarthMario72

Und der währe? Schadensersatz ist nachzuweisen.

Dem Vermieter steht es frei, nach Auszug einen neuen Mieter reinzusetzen, Bei Studentenwerke stehen die Mieter Schlange, eine freiwerdende Wohnung ist also kein Problem.

Es gibt also keinen Schaden.

DarthMario72  07.05.2018, 10:47
@berlina76

Wenn sofort weiter vermietet wird, entsteht kein Schaden, richtig. Ansonsten entsteht ein Schaden in Höhe der entgangenen Miete.

anitari  07.05.2018, 10:56
@berlina76

Man beachte das hier es um Wohnraum in einem Studentenwohnheim geht. Da gelten die meisten Bestimmungen des Mietrechts nicht.

berlina76  07.05.2018, 11:01
@anitari

Bestimmungen, die nicht gelten, müssen aber im Mietvertrag verankert sein. Also müsste im Mietvertrag drinn stehen, "im Fall einer Fristlosen Kündigung wegen Vertragsbruch ist die volle Miete bis zum ende der normalen Kündigungsfrist zu entrichten" oder so ähnlich, was ich nicht glauben kann.

Abdelrahman1000 
Fragesteller
 07.05.2018, 11:02
@berlina76

das steht da nicht drin