Suche Nachmieter für Wohnung aber Vermieter erhöht Miete auf inakzeptablen Preis. Muss ich mir das gefallen lassen?

9 Antworten

Grundsätzlich mal hast du einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist. Diese läuft bis Ende Januar. Wenn du deinen Teil des Vertrages erfüllst, kann dir weiter gar nichts passieren.

Du versuchst, früher aus dem Vertrag rauszukommen. Dafür will der Vermieter letztlich Geld sehen. Das ist zwar nicht nett, aber sein gutes Recht.

Die Mietzahlung verweigern darfst du nicht, denn du musst deinen Vertrag erfüllen.

Kann ich also nun verweigern, die Miete zu zahlen, wenn die Miete komplett unrealistich sein wird?

Diese Frage ist nicht dein Ernst? Wie viel ein möglicher Nachmieter zu zahlen hat, hat dich nicht im geringsten zu kümmern. Dich hat nur dein eigener Mietvertrag zu interessieren, den du genau so wie jeder andere Mieter einzuhalten hast. Und dazu gehört nun auch mal dir Kündigungsfrist.

Du könntest noch so viele Mietinteressenten vorschlagen, die Hausverwaltung muss keinen einzigen davon akzeptieren. Denn noch gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Und diese Nachmieter-Geschichte wäre nur dann relevant, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag so vereinbart worden ist (und das ist nur in den allerwenigsten Verträgen der Fall) oder der Vermieter sich freundlicherweise darauf einlässt.

Du hast die Kündigungsfrist einzuhalten. Kein Vermieter ist verpflichtet, Dich gegen Nachmieterstellung vorzeitig zu entlassen.

Dachte ich mir schon. Macht auch Sinn, aber was, wenn die Miete dann unrealistisch wird, verglichen mit anderen Wohnungen in derselben Stadt?

Ich sehe das so, dass die Hausverwaltung mir keine Chance geben will, einen Nachmieter zu finden und dann die Miete sowieso wieder auf 840 (wie meine) oder nur wenig darüber anheben will.

Die werden, genausowenig wie ich auch, einen Mieter finden, der bereit ist, 940 für 100m² zu zahlen. Is ja nich so, dass ich am Alexanderplatz wohne, sondern wirklich im südlichen Ende. Also komplett überzogen.

@Nyphur

Das mag sein, ändert aber nichts daran, dass deine Kündigungsfrist eben erst Ende Januar ausläuft. Solange du diese Kündigungsfrist einhältst, bleibt deine Miete auch auf 840 €.

Die ganze Nachmietergeschichte kommt doch nur daher, weil du deinen Vertrag nicht erfüllen willst.

@Nyphur

Ich sehe das so, dass die Hausverwaltung mir keine Chance geben will, einen Nachmieter zu finden

Selbst wenn die Wohnung für 300 € angeboten würde, müsste die Hausverwaltung keinen einzigen von dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, selbst wenn du Hunderte vorschlagen würdest.

Hast du überhaupt das Recht einen Nachmieter zu stellen?

bin mir ganz sicher, dass die Hausverwaltung die Miete nach spätestens einem Monat nach meiner Frist wieder auf 840 herabsenkt.

Das ist ja Unsinn. Wieso sollte er das tun? Nur damit du keinen Nachmieter findest? Das könnte er einfacher haben: Er lehnt jeden Nachmieter ab und besteht auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Miete wegen deiner KüFri zu erhöhen ist zuviel Aufwand für etwas, was er einfacher haben kann.

Natürlich musst du dir diese Mieterhöhung gefallen lassen. Du musst sie ja nicht zahlen. Und ob du denkst, dass die Miete wieder gesenkt wird, ist ebenso wurscht. Der Vermieter muss sich mit seinen Mietpreisvorstellungen ganz sicher nicht nach seinem ausziehenden Mieter richten.

Wieso solltest Du "verweigern" können, die Miete zu zahlen...?? Das erschliesst sich mir absolut gar nicht.

Du hast die Wohnung gekündigt...dann wärst Du doch raus aus der Sache.

Oder kannst Du nur zum angegebenen Datum ausziehen wenn Du einen Nachmieter bringst? Wie lange wäre Deine Kündigungsfrist denn wenn Du keinen Nachmieter bringen würdest, ergo die Hausverwaltung müsste selbst einen finden??

Solange die Mieterhöhung in den gesetzlichen Vorgaben verläuft, ist die nämlich völlig rechtens. Ob die Hausverwaltung die Bude dann für den Mietpreis noch vermietet bekommt, ist nach Deinem Auszug ja nicht mehr Dein Problem. Es ist übrigens leider üblich, dass Vermieter/Hausverwaltungen die Miete für eine Wohnung bei Mieterwechsel, generell hochjagen...die Armen haben ja Angst nicht mehr genug "raffen" zu könnnen.

Aber in Deinem Falle sehe ich das Problem nicht....da Du nicht korrekt beschrieben hast, ob die Kündigung nur dann wirksam ist, wenn Du einen Nachmieter findest.

Du kannst natürlich, insofern Du selbst von der Mieterhöhung auch noch betroffen sein solltest, der Hausverwaltung einen schriftlichen Widerspruch zukommen lassen, aber das schützt Dich nicht davor, diese Miete letztlich auch zahlen zu müssen, bis zu Deinem Auszug.