Ist ein Jahresmietvertrag bei Schimmelbildung einzuhalten?

5 Antworten

Die Wohnung hat einen nachweislichen Mangel und ist daher ihre Miete nicht wert. Allerdings muß man dem Vermieter die Möglichkeit der Ausbesserung geben. Wenn der Mieter aber direkt kündigt, kann der Vermieter auf Vertragserfüllung pochen.

Dankeschön . Der Vermieter weiß es schon ein paar Monate .

Um fristlos kündigen zu können müsste die Schimmelbildung schon stark gesundheitsgefährdend sein.

Die Ursache muss gefunden und behoben werden, entweder falsches Lüften oder Baumangel; der Vermieter ist in der Beweispflicht.

So geht man vor:

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.

Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also

nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei

Wochen].

- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf

der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die

Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig

erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein

Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die

Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls

entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz

verlangen.

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen

gemindert werden.

Andere Möglichkeit wäre, einen Untermieter finden, der die Wohnung in diesem Zustand mietet bis das Jahr rum ist oder danach dann übernimmt. Nur mit besonderem Grund darf hier der Vermieter dagegen sein.

Wenn es um einen Nachmieter geht, dann muss hier der Vermieter mit einverstanden sein.

Alles richtig, aber muss der Mieter nun ein halbes Jahr noch Miete zahlen?

@Gerhart

Wenn du sagst ,,alles richtig,, dann kannst du es dir ja wohl auch herleiten...

Hallo Marelou, diese Antwort ist wirklich klar und eindeutig . Dankeschön dafür.

@Wolfsmilch29

Sehr gerne. Hoffe Sie finden eine entsprechende Lösung.

Sehr selten gibt es Mietverträge, die mit Jahresvertrag bezeichnet werden dürfen. ist dieser Vertrag dem Worte nach wirksam, dann müsste die Miete für ein Jahr im Voraus bezahlt worden sein und die Befristung im Vertrag ausreichend gegründet. Ordentlich kündbar wäre dieser Vertrag auch nicht. Er endet nach Jahresfrist.

Nun hat hier der Mieter gekündigt, ordentlich oder fristlos?

Der Mieter hat vermutlich fristlos unter Angabe des Grundes Schimmelbildung an einer Außenwand gekündigt. Das wäre nur unter bestimmten Umständen möglich.

Daher müsste die Wohnung unbewohnbar sein und ein Gutachten müsste das medizinisch und bautechnisch untersetzen. Fehlt diese Gutachten, dann wäre die Kündigung unwirksam und der Mieter muss die Gesamtmiete (vermutlich gemindert) bis Mietende weiterbezahlen. Ist die Befristung des Mietvertrages unwirksam, dann wäre der Mietvertrag a priori unbefristet und die Pflicht zur Mietzahlung bestünde auch über die "Jahresfrist" hinaus.

Bist du der Vermieter oder der Mieter? Klagt der Vermieter auf Zahlung, stehen die Chancen auf Obsiegen. Aber dazu müssten mehr Details bekannt gegeben werden.

Dankeschön Gerhart,

die Antworten sind sehr hilfreich .Es handelt sich um einen Mieter, welchen ich kenne. Den Mietvertrag habe ich noch nicht gesehen . Danke für die Bemühungen .

 Da es sich um einen Jahresvertrag handelt

Welcher Art? Befristeter MV mit welcher Begründung? Oder Kündigungsverzicht für ein Jahr?

Hallo Albatros, es ist ein befristeter Jahresvertrag . Es soll bei diesem Vermieter wohl üblich sein .Es ist eine Außenwohnung . Bei diesen Mehrfamilienhäusern soll es öfters vorkommen .

@Wolfsmilch29

Womit wurde die Befristung begründet? Es gibt nur drei zulässige Gründe: Eigenbedarf, größere Baumaßnahmen oder die Wohnung wird für einen Beschäftigten gebraucht. Trifft keiner davon zu (muss im Mietvertrag benannt sein!) ist die Befristung unwirksam und die reguläre KF von 3 Monaten greift.

Aber selbst wenn die Befristung wirksam ist, gilt, dass bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ) hier Schimmel, fristlos der Mieter kündigen darf. Dazu muss der Schimmel besonders gesundheitsgefährdend umfangreich sein.

@albatros

Dankeschön Albatros , ich hatte mich da etwas schlecht ausgedrückt .

Ja, natürlich.