Muss ich die Honorarrechnung meines Steuerberaters sofort nach Erhalt zahlen oder kann ich auch warten bis ich meine Rückzahlung vom Finanzamt bekommen habe?

4 Antworten

Das Zahlungsziel, also den Zeitpunkt, bis zu dem die Rechnung deines Steuerberaters beglichen sein sollte, steht mit Sicherheit auf der Rechnung. Daran solltest du dich halten und sie nicht überschreiten. Der Zeitraum zur Bezahlung einer Dienstleistung hängt üblicherweise nicht von den von den persönlichen Umständen des Kunden ab - es sei denn, man vereinbart vorab ausdrücklich ein bestimmmtes Zahlungsziel miteinander.

SteffiU 
Fragesteller
 28.09.2015, 18:52

Auf dem Anschreiben steht geschrieben, Bar bezahlen bei Abholung der Unterlagen. Auf der Rechnung selber steht 10 Tage nach Rechnungsdatum. An was muss ich mich denn halten? Und wenn ich es nicht bezahle, wurden die Unterlagen dann überhaupt schon dem Finanzamt übergeben? 

Auf der Honorarrechnung Deines Steuerberaters steht mit 99,99%iger Sicherheit die Zahlungsbedingungen, die solltest Du dann auch unter normalen Umständen einhalten... 

SteffiU 
Fragesteller
 28.09.2015, 18:50

Auf der Rechnung steht, ich solle den Betrag bei Abholung meiner Unterlagen bar ausgleichen. Sind denn die Unterlagen dann schon zum Finanzamt geschickt wurden oder passiert das erst wenn ich die Rechnung begleiche? Mein Vater meinte, dass er seine Rechnung immer erst nach der Rückerstattung des Finanzamtes bezahlt hat und der Steuerberater wohl nie etwas dazu gesagt hat. 

schwarzwaldkarl  28.09.2015, 18:52
@SteffiU

Die Wahrscheinlichkeit ist ja mehr als groß, dass er die Unterlagen mit eingereicht hat und aus dem Grund müsste er sich wieder melden, wenn die Unterlagen zurück sind... Würde es dann an Deiner Stelle genauso wie Dein Vater machen, ist übrigens eher außergewöhnlich...

SteffiU 
Fragesteller
 28.09.2015, 18:58

Auf dem Anschreiben selber steht, ich solle bei Abholung der Unterlagen bar bezahlen. Auf der Rechnung selber steht 10 Tage nach Rechnungsdatum. Bin ehrlich gesagt leicht verwirrt,da ich nicht weiss ob die Unterlagen wirklich zum Finanzamt geschickt wurden. Auf dem Anschreiben steht nur die Einkommensteuer Erklärung ist fertig und zur Abholung bereit. 

schwarzwaldkarl  28.09.2015, 19:05
@SteffiU

Das heißt Du hast Die Einkommensteuererklärung noch nicht unterschrieben oder? Dann solltest Du sie unterschreiben und zum Finanzamt bringen, dann dürfte allerdings doch bereits die Rechnung fällig sein... also das mit den 10 Tagen steht bestimmt nicht umsonst da... ;-)

SteffiU 
Fragesteller
 28.09.2015, 19:16

Nein die habe ich mich nicht unterschrieben. Ohje dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig. Danke. :) 

Nicht nur Steuerberaterrechnungen sind sofort fällig. Hier ist er laut Rechnung schon so freundlich, dass er sagt: Eigentlich bei Abholung, aber nach 10 Tagen ist auch in Ordnung.

Übrigens ein Vergleich: Wann würdest Du Deine Sturm-Versicherung bezahlen? Wenn das Dach vom Haus weg ist oder eher jährlich?

Dabei hat die Versicherung vielleicht noch mehr Bezug zum Sturm, wie die Steuerberatungstätigkeit zum Finanzamt.

Es wäre pflichtwidrig, aber eigentlich müssten Steuerberater bei den meisten Mandaten dafür sorgen, dass höhere Vorauszahlungen geleistet werden. Dies würde mindestens die Leistung eines Beraters scheinbar aufwerten.

Nein, er hat seine Leistung erbracht. Hat seine Kosten zu tragen. Seine Leistung besteht in der sachgerechten Vertretung. Nicht in der Erstattung, sonst würde er sich an Nachzahlungen beteiligen müssen.

Einmal erwartest Du eine Rückzahlung vom Finanzamt.

Andererseits erwartet der Steuerberater Geld von Dir.

Da der Steuerberater nichts mit dem Geld vom Finanzamt zu tun hat, spielt es für die Rechnung auch keine Rolle. Die Rechnung muss also bei Fälligkeit bezahlt werden.