Muss ich der Arbeitsagentur den genauen Grund für meine Kündigung nennen?

12 Antworten

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast (z. B. durch eigene Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag), erwartet dich normalerweise eine 3-monatige Sperre beim ALG.

Nur wenn du "aus wichtigem Grund" kündigst - beispielsweise weil du deine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kannst - kannst du um eine Sperre herumkommen. In so einem Fall sollte man das alles aber vor der Kündigung mit dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur besprechen.

wenn du selbst gekündigt hast oder der arbeitsvertrag aufgehoben wurde oder du gekündigt wurdest, wegen verhalten - dann bekommst du eine sperre von 3 monaten. du musst nix antworten, wenn du keine leistungen möchtest.

Wenn Du wegen gesetzwidrigem Handeln des Betriebes gekündigt hast, kann es sein, dass die Sperre (bis 0) gekürzt wird.

Ja.. wenn du die chance haben willst das kein Ersatzanspruch nach 34 SGB II gegen dich geltend gemacht wird. Ansonsten holen die sich die Infos aus vom AG.

Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen der Arbeitsagentur SGB III (ALG I ) und Jobcenter SGB II ( ALG II / Hartz 4).

Ja den das Jobcenter fragt auch bei der Firma an aber wen zb Mobbing usw der Grund zur Kündigung wäre entfällt die sperre den das ist ein wichtiger Grund zum kündigen wen das dort nicht gestoppt wurde! zb auch einer ist wen man da vom Chef Sexuell belästigt wurde usw!Auch ein Grund wäre wen der Chef einen zu unbezahlter Arbeit zwingt!

(damit sind aber nicht die 30 Minuten zb bei einem Azubi gemeint der dann zb den wagen beladen soll oder so ähnlich!)

Auch wen man im falschen beruf gelandet ist ist das ein wichtieger grund aber dan sollte man vorher sich was neus suchen!