Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) - Wie viel darf man verdienen und wie gibt man es an?
Hallo,
da ich derzeit in Ausbildung bin, erhalte ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) von der Arbeitsagentur.
- Wie viel Geld darf ich nebenbei verdienen (der Freibetrag neben BAB und der Ausbildungsvergütung)?
- Wie gebe ich Verdienste an? Reichen Kontoauszüge? Muss ich das jeden Monat an die Arbeitsagentur schicken? Oder kann ich das per E-Mail einreichen?
- Darf es auch ein unregelmäßiges Einkommen sein?
- Angenommen der Freibetrag ist 400 Euro und ich würde 400 Euro BAB erhalten. Wenn ich dann mehr als 800 Euro in einem Monat durch einen Nebenjob erhalte, dürfte ich dann alles, was über 800 Euro ist, auch behalten? Also quasi 400 Euro Freibetrag behalten, die nächsten 400 Euro werden mit BAB berechnet und alles was darüber ist, darf ich das auch behalten?
2 Antworten
Es gibt auch für das BAB - eine Veränderungsmitteilung, diese solltest du im Internet zum ausdrucken finden, die schickst du dann mit Arbeitsvertrag in Kopie an die Agentur für Arbeit.
Du darfst monatlich laufend max. 450 € Brutto im Monat zuverdienen, ohne das es Auswirkung auf dein BAB - hat, oder im Bewilligungszeitraum bzw. in einem vollen Jahr max. 5400 € Brutto.
Das wirst du dann jährlich nachweisen müssen, du kannst also auch mal mehr oder weniger verdienen, Hauptsache du kommst dann im Durchschnitt aufs Jahr gerechnet nicht über diese 450 € Brutto.
450 E ist das Limit, wie bei Bafög auch.m Das geht imho auch über das Jahr gerechnet.
Du meinst, man kann auch einen Monat 900 verdienen und den nächsten Monat 0?