ALG2 Bezieher und Führerscheinentzug?

6 Antworten

Wenn sie es tun und du nennst den Grund nicht, können sie ihn sich sicher selber denken. Dann stehst du auch nicht besser da.

Dumm gelaufen. Oder, ein Unglück kommt selten allein, wie der Volksmund so sagt.

Da Du als LKW Fahrer tätig gewesen bist und arbeitssuchend bist, dann solltest Du es dem Amt schon mitteilen. Wenn sie Dich vermitteln und Du besitzt keinen gültigen Fahrerlaubnis hast, dann bekommst Du logischer weise Ärger. Also solltest Du jetzt alles daran setzen Deinen Führerschein wieder zu bekommen, damit Du wieder einen Job bekommst. Man weiß schon so viel über Dich, also muss Du ihnen die Wahrheit sagen.

Ich glaube nicht, dass die das interessiert. Wenn doch sag die Wahrheit. Du bekommst ihn ja wieder

Es geht darum das die nicht alles über mich wissen müssen. Das Amt weiß eh zu viel von einem. Und Privatsphäre ist mir wichtig

@Maalouf

Dann sagst du es nicht fertig

ja das musst du sogar, immerhin bist du als lkw fahrer nun nicht mehr vermittelbar und wirst halt dann auf hilfsjobs und zeitarbeit vermittelt.

normalerweise musst du keinen grund nennen.

aber du kannst versuchen, dir eine bescheinigung von der agentur zu holen, dass du nur dann die chance hast, eine stelle zu finden, wenn du im besitz einer gültigen fahrerlaubnis bist.

je nach vergehen kann die dauer des entzuges der fahrerlaubnis um einiges verkürzt werden, wenn sie - halt wegen notwendigkeit zur berufsausübung - eine übermässige härte darstellt, also wenn du im verhältnis härter bestraft wärst damit, als jemand, der die fahrerlaubnis zur ausübung seines berufes nicht benötigt.

und das würde ich an deiner stelle unbedingt versuchen. aus zwei monaten lappen weg kann dann zum beispiel nur einer werden. du könntest in dieser zeit deinen "jahresurlaub" von der arbeitsagentur nehmen. dann hättest du weder nachteile bei der stellensuche, noch nachteile bei deinen bezügen vom amt.

viel glück.

Urlaub ? Jobcenter? Sowas gibt es?

Wenn ja wie ist das?

@Maalouf

aber natürlich gibt es das.

nur weil sie dich über deine rechte nicht aufklären (aber das haben sie getan. stand in deinem antrag auf alg 1 und in dem auf alg 2 auch nochmal), heisst das nicht, dass du keine rechte hast.

dir steht auch bei arbeitslosigkeit erholungsurlaub zu.

und die fahrerstellen sind ja meist nicht für in 3 monaten ausgeschrieben, sondern wenn du was passendes findest, rufst du ja gewöhnlich an - und wenn du infrage kommst, gehst du direkt am nächsten tag probearbeiten. so kenn ich das jedenfalls. fahrerjobs sind fast immer zu sofort.

das kann ziemlich anstrengend und in der tat fast ne vollbeschäftigung sein, solche jobangebote auszugraben. der urlaub davon steht dir zu.

@Maalouf

nein die antwort ist völliger blödsinn. es gibt keinen jahresurlaub. es gibt im alg2 ortsabwesenheit bei bestimmten wichtigen gründen bis zu 21 tage, also max. 3 wochen. ein urlaub gehört nicht dazu. da sich dann die frage stellt wie du den bezahlt hast.

@pony

so ein blödsinn. es steht im alg2 kein urlaub zu. er erholt sich ja schon tgl. zu hause.