2 Jahres Mietvertrag vorzeitig Kündigen?

7 Antworten

Ein Kündigungsverzicht kann problemlos bis zu 4 Jahre vereinbart werden. Insofern ist die Regelung höchstwahrscheinlich nicht angreifbar.

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete39.html

Du könntest danach mit der gesetzlichen Frist (Zugang spätestens morgen, Ende des Mietvertrags 28.02.2019) kündigen, wenn Du einen wichtigen Grund (liegt vor) sowie einen geeigneten Nachmieter vorweisen kannst.

CherryLove 
Fragesteller
 03.12.2018, 12:58

Lieben Dank!

Lotta1965  03.12.2018, 13:24
wenn Du einen wichtigen Grund (liegt vor)

Welcher wichtige Grund soll das sein? Klär mich bitte auf.

sowie einen geeigneten Nachmieter vorweisen kannst.

Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren.

RobertLiebling  03.12.2018, 13:24
@Lotta1965

Steht alles in dem Link.

Lotta1965  03.12.2018, 13:41
@RobertLiebling

Es geht hier um max. 2 Monate - nicht um 2 Jahre. Ich sehe hier keinen wichtigen Grund.

RobertLiebling  03.12.2018, 13:43
@Lotta1965

Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist es allerdings irrelevant, um welche Vertragsrestlaufzeit es geht. Es ist nur die Frage, ob man wirklich durch die Instanzen gehen will, sollte sich der Vermieter querstellen.

Der Mietvertrag ist doch eindeutig. Ihr könnt 2019 kündigen.

CherryLove 
Fragesteller
 03.12.2018, 12:56

Danke weiß ich auch. Wir müssen aber vorher raus. Es gibt doch bestimmt Sonderkündigungsrechte?

qugart  03.12.2018, 12:59
@CherryLove

Wenn du so nach Gründe für ein Sonderkündigungsrecht fragst, dann liegt so ein Grund bei euch nicht vor.

bwhoch2  03.12.2018, 16:57
@CherryLove
Wir müssen aber vorher raus.

Ihr dürft vorher raus, aber zahlen müsst Ihr bis zum frühest möglichen Ende des Mietverhältnisses.

Naja....ich gehe ja von einer "normalen" 3-monatigen Kündigungsfrist aus.

Ihr sprecht da also von einem Monat, das ihr euch einsparen könntet.

Sprecht mit eurem Vermieter ob der eine Nachmieterregelung in Betracht zieht.

Generell gilt: pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten.

RobertLiebling  03.12.2018, 12:59

Wenn man sich beeilt (Zugang spätestens morgen) ist sogar Ende Februar als Mietende möglich. ;-)

qugart  03.12.2018, 13:00
@RobertLiebling

Und was kann ich dafür dass mein Kalender heute schon auf Dienstag steht?

Hast natürlich Recht. Also gehts um max. 2 Monate.

RobertLiebling  03.12.2018, 13:00
@qugart

Du bist Deiner Zeit eben voraus :-)

Ich vermute mal, dass diese Klausel unwirksam sein dürfte, da hieraus nicht hervorgeht, dass dieser Kündigungsausschluss für Mieter und Vermieter gilt.

gilt dies nur für den Mieter, ist das unwirksam, so dass Ihr theoretisch aber noch zum 28.02.2018 kündigen könnt. Beachtet aber, dass die Kündigung dann spätestens morgen beim Vermieter liegen muss.

Verpasst Ihr die Frist, endet das Mietverhältnis zum 31.03.19

Lotta1965  03.12.2018, 13:21

Aus der Klausel geht aber auch nicht hervor, dass sie nur für den Mieter gilt......

Wenn da steht, dass der Vertrag erstmals zum....... gekündigt werden kann, gilt das m. E. für beide Seiten.

ChristianLE  03.12.2018, 13:30
@Lotta1965

Ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass dies explizit benannt werden muss. kann mich aber auch täuschen.

''Der Mietvertrag beginnt am 16.04.2017. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, erstmals mit Wirkung zum 30.04.2019 ordentlich gekündigt werden."

Ist das der Originaltext? Es fehlt mir für die rechtliche Wirksamkeit die Aussage, dass dieser einen wechselseitigen Kündigungsverzicht bedeuten soll. Demzufolge sehe ich die Möglichkeit der Kündigung zum nächstmöglichen gesetzlich zulässigen Termin, also zum 31. März 2019 (nach heutigem Stand).