Muß ich den Vermieter Fragen wenn ich ein kleines Anstellgewächshaus an die Hauswand aufstelle?

12 Antworten

Gerade weil es im Mietvertrag keine Vereinbarung dazu gibt ist das nicht rechtens von dir.

Du hast ungefragt ein Gewächshaus im Garten aufgestellt und dann auch noch die Hauswand beschädigt.

Hast Du einen Garten zur Alleinnutzung gemietet oder darfst Du lediglich die Gartenfläche mitnutzen?

Mit der anteilig zu tragenden Grundsteuer hat das nicht das geringste zu tun.

Es ist ein Einfamilienhaus mit einer 2 Zimmer Einliegerwohnung die ich benutze mit Garten auf meiner Seite

Wohnt in dem Haus auch der Vermieter?

Der Vermieter wohnt nicht mit im Haus und den Garten habe ich zur allein Nutzung.

@Wekarolin

Trotzdem darfst Du nicht ohne Erlaubnis das Haus des Vermieters anbohren.

kommt drauf an.

steht das Gewächshaus auf Deinem Balkon und die Hauswand wurde nicht beschädigt (angebohrt), brauchst Du keine Genehmigung

Steht es am Haus in dem von Dir mitgemieteten Garten/Terasse und die Hauswand wurde nicht beschädigt, brauchst Du keine Genehmigung

Steht es aber auf der Gemeinschaftsfläche, oder es wurde die Hauswand angebohrt, musst Du vorher den Vermieter fragen.

Im Wesentlichen sehe ich das ebenso. Bis auf die 6 Bohrlöcher in den Fugen. Es handelt sich ja wohl um einen Klinkerflachbau. Da ist das Bohren in den Fugen keine Sachbeschädigung. Das gilt so auch innerhalb der Wohnung. Auch bei Vorhandensein eines Balkons darf der Mieter von außen die Fassade anbohren um dort bestimmte Dinge zu befestigen. Das bedarf keiner extra Erlaubnis.

Hier steht das kleine Anlehnglashaus auf dem zur alleinigen Nutzung überlassenen Gartenland, also dem Besitz der Mieterin. Vermutlich auch "hinten" raus, so dass von der Straße aus keine Beinträchtigung der Ansicht der Fassade gegeben ist. Vermutlich ist die Innenseite der Wand, an der das AGH außen geheftet, (nicht fest verbunden), Wohnungswand derMieterin.

An der Außenwand werden keine Pflanzen befestigt, nur zum Überwintern werden sie untergebracht. Eine Beschädigung liegt also nicht vor und ist auch nicht durch Feuchtigkeit etc. zu befürchten.

Im Garten dürfte ein  kl. Gewächshaus dieser Größe auf jeden Fall nicht versagt werden. Nun stehts direkt am Haus und ist nur an ein paar anschraubten Leisten befestigt. Was sollte daran falsch oder unzulässig sein?

Muß ich den Vermieter Fragen wenn ich ein kleines Anstellgewächshaus an die Hauswand aufstelle?

Ja muss man.

es wurde nur mit 6 Schrauben an der Hauswand befestigt und nur in eine Fuge geschraubt.

Spielt keine Rolle, dass es nur mit Schrauben befestigt worden ist.

Für "Anbauten" benötigst Du natürlich die Genehmigung des Eigentümers, außer dies ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Aber ich bin allemal dafür nicht immer gleich mit dem BGB zu wedeln sondern mit den Leuten zu reden, da erlebt man immer wieder ganz angenehme Überraschungen. Wenn Leute sich ernstgenommen fühlen und gefragt werden, dann ist das oft schon ein Vorteil! Aber das nur am Rande!

Wenn es ein guter Vermieter wäre ja, aber er hat immer was aus zusetzen

@Wekarolin

Das tut mir leid, denn ein einvernehmliches Agieren ist immer noch die beste und angenehmste Lebensform. Wer mag schon dauernd im "Streit" leben.

Aus der Ferne eine wirklich zuverlässige Aussage zu machen ist natürlich problematisch, aber ich bin fast sicher, Du wirst das Gewächshaus nicht gegen seinen Willen aufstellen/stehen lassen können!

obwohl es im Mietvertrag keine vereinbarung gibt

Du kannst doch nicht ohne Vereinbarung mit dem Eigentümer irgend etwas auf sein Grundstück stellen.