Arbeitsagentur verrechnet Urlaubsgeld mit Arbeitslosengeld

5 Antworten

Das Arbeitsverhältnis in diesem Fall bestand bis zum 31.05.2009. Das Urlaubsgeld wurde vor diesem Stichtag ausbezahlt, für die Monate Januar bis Mai. Anschließend wurden 1,5 Monate Krankengeld bezogen, worauf die Arbeitslosigkeit folgte.

wann ist deine Kündigung vom AG datiert ? Habe den Anschein, dass du noch einen Monat Urlaub hast und gleichzeitig Urlaub Arbeitslos ist nicht möglich

Ist nicht der Fall. Urlaub wurde verrechnet, vor dem 31.05., dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Urlaubsgeld das vor der Entlassung ausbezahlt wurde kann nicht in Abzug gebracht werden. Es wird jedoch auch nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, da es sich um eine Einmalzahlung handelt. Dagegen sollte man umgehend Einspruch einlegen.

Wenns ne Urlaubsabgeltung ist (= ''Bezahlung'' für nicht gewährten Urlaub), ruht der Anspruch auf ALG I.

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82943.htm

Das ist doch alles Verrat an kleinen Mann, die spinnen ja wohl, total gemein sowas.

Allerdings, vor allem wenn man nicht damit rechnet, und auf jeden Cent angewiesen ist. Nur bin ich mir noch immer unschlüssig, ob das dreiste Vorgehen der Arbeitsagentur rechtens ist, oder nicht.

@Apfelmelone

Wenn du mit ''Urlaubsgeld'' die Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs meinst, dann ist die Arbeitsagentur berechtigt eine Ruhezeit (nicht zu verwechseln mit einer Sperrzeit!!!) zu verhängen. Grundlage siehe Antwort von bitmap am 30. Juli 2009 23:31 Uhr.

Und das wäre dann auch keine Verrechnung, sondern die Zahlung des ALG I würde sich nur verschieben.


P.S.

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