Kindergeld ohne Ausbildung mit 21?

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Der ist gut :) Das hier ist eine Laienplattform ...

ohne mir etwas vorzuwerfen.

Warum sollte man Dir etwas vorwerfen?

Kindergeld gibt es meines Wissesn nach bis zur Vollendung des 25. Lebenjahres, sofern sich das "Kind" bis dahin noch in Ausbildung befindet. Und unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch länger.

Wenn Du selbst allerdings das "Kind" bist, haben grundsätzlich deine Eltern den entsprechenden Anspruch und nicht Du. Man kann es aber so einrichten, daß Du das Geld bekommst.

Ansonsten verstehe ich nicht ganz, was Du willst. Wovon lebst Du denn aktuell? Von ALG 2? Bei ALG 2 - Bezug wird Kindergeld angerechnet. Du hättest also quasi nichts davon.

siola55  14.04.2020, 18:07
...sofern sich das "Kind" bis dahin noch in Ausbildung befindet.

Da stimmt leider so einiges nicht: auch bei "Ausbildungssuchend" und in den Wartezeiten besteht Kindergeldanspruch 😂

Und unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch länger...

Mit dem 25. Lj. ist leider Schluß mit Lustig 😥

Bei ALG 2 - Bezug wird Kindergeld angerechnet...

Für ein Kind, das nur Arbeitslosengeld II bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Agamemnon712  15.04.2020, 07:05
@siola55
Mit dem 25. Lj. ist leider Schluß mit Lustig

Nicht zwingend. Mußt Du mal danach googeln :)

Für ein Kind, das nur Arbeitslosengeld II bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Wo ist das gesetzlich geregelt?

siola55  15.04.2020, 11:10
@Agamemnon712

Mit dem 25. Lj. ist leider Schluß mit Lustig

Nicht zwingend. Mußt Du mal danach googeln :)

Nur bei behinderten Kindern wird länger Kindergeld gezahlt (siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 20):

4.6 Kinder mit Behinderung

Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraus­setzungen wird für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen notwendigen Lebensbedarf nicht decken kann. Die Behinderung des Kindes muss vor der Vollendung des 25.Lebensjahres eingetreten sein...
Für Kinder mit Behinderung wird Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt...

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

isomatte  15.04.2020, 08:58

Ohne zusätzliches Einkommen, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, blieben auf sonstige Einkommen wie z.B. Kindergeld ab 18 min. 30 € Versicherungspauschale als Freibetrag.

30 € sind besser als nichts.

Da weiß das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16 guten Rat:

Bild zum Beitrag

Also mit "Ausbildungssuchend" gemeldet bei der Berufsberatung bist du auf der sicherern Seite für einen weiteren Kindergeldanspruch - die werden sich dann schon bei dir aufdrängen mit Ausbildungsstellen, wo du dich natürlich bewerben mußt... https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Ausbildung und Studium, Ausbildung)

Kindergeld endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Nur wenn das "Kind" in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung ist, wird darüber hinaus Kindergeld geleistet.

Du musst schon ERNSTHAFTE Bemühungen nachweisen, dass du z.B. Bewerbungen vorlegen kannst. Dann ist für eine Übergangszeit von 4 Monaten bis zum nächstens Ausbildungsabschnitt Kindergeld MÖGLICH.

Wird dieser Nachweis nicht geführt, ist das erhaltene Kindergeld zurück zu erstatten.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/kann-ich-fuer-mein-kind-ohne-ausbildungsplatz-kindergeld-bekommen-/124936

Kindergeld kann auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden,

wenn Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz findet und deshalb seine Berufsausbildung nicht beginnen kann.

Voraussetzung für das Kindergeld ist, dass sich Ihr Kind ernsthaft darum bemüht, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wenn Sie den Antrag auf Kindergeld stellen, müssen Sie Ihrem Antrag Unterlagen beifügen, die die Bemühungen Ihres Kindes nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Ist Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet, ist ein solcher Nachweis erbracht.

dann kümmere dich doch jetzt noch um eine Ausbildungsstelle. Es ist noch nichts verloren, auch jetzt sind noch jede Menge Stellen frei.