Kindergeld Übergangszeit länger als 4 Monate?

3 Antworten

Wenn Du schon einen Nachweis über den Beginn deiner Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt hast, am besten wäre da schon ein Azubivertrag, dann würde es auch über einen längeren Wartezeitraum Kindergeld geben.

Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Die maximale Übergangsfrist, in der Sie zwischen zwei Ausbildungen Kindergeld anstandslos weiter bekommen, beträgt 4 Monate. Sollten Sie zur Aufnahme einer neuen Ausbildung länger benötigen, sind Sie verpflichtet, sich mit der Familienkasse in Verbindung zu setzen.

Sie können weiterhin Kindergeld erhalten, wenn Sie ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz vorweisen können (zB. Durch Vorlage abgelehnter Bewerbungen), oder wenn Sie belegen können, dass Ihnen ein Ausbildungsplatz sicher ist, aber noch nicht sofort angetreten werden kann.