Kindergeld nach Abitur in Wartezeit auf Ausbildung?

5 Antworten

Also ich weiss nicht wie das ist, wenn dein Ausbildungsvertrag schon unterschrieben ist, aber selbst wenn man gar nichts hat, dann reicht eine Bewerbung um eine Ausbildungsstelle im Monat.

Da kriegst du dann ganz normal dein Kindergeld weiter.

Frag doch am besten an Ort und Stelle nach, die klären dich dann auf.

Also muss ich einfach einmal im Monat ne Bewerbung abschicken um mich „bemüht“ zu haben? Danke auf jeden Fall schonmal für deine aufklärende Antwort

@Herbian

Wie gesagt:

Wenn du schon einen Vertrag hast, dann vermutlich nicht. Das weiss ich aber nicht sicher.

Wenn du keinen hast und einfach abwarten willst, dann musst du dich mindestens einmal im Monat bewerben.

Du musst das halt nachweisen können.

Normalerweise gibt es bis zu 4 Monaten Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen weiterhin Kindergeld. Wenn du allerdings durch ausreichende Bewerbungen nachweisen kannst, dass du keinen Ausbildungsplatz bekommen kannst in diesem Jahr oder das Studium erst im nächsten Jahr aufnehmen kannst (Ablehnungsbescheid für dieses Jahr muss vorgelegt werden, ggf. wenn man im Sommer - und Winter anfangen könnte, dann Beide ) kann der Bezug fortdauern.

Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld, solange sich Ihr Kind nicht für eine Ausbildung oder einen Studienplatz bewirbt.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-schulabschluss

Die moralische Seite ist allerdings eindeutig: du verschwendest Steuergelder! Das musst du letztendlich mit dir ausmachen.

Ich finde dass Leute die ein Gap Year im Ausland machen, Steuergelder verschwenden. Die sind ein Jahr nicht da und bekommen weiterhin Kindergeld. Ich allerdings zahle in meinem Jahr lang Aufenthalt in Deutschland indem ich Sachen kaufe und arbeiten gehe auch wieder Steuergelder ein. Wo ist da das Problem?

@Herbian

Das "Problem": du arbeitest... aber es muss dich selbstverständlich nicht interessieren, ob das Jemand verwerflich findet oder nicht. Ich habe dir Lösungen aufgezeigt wie du (bzw. deine Eltern) ans Kindergeld kommst. Und es ist halt wie bei allen sozialen Leistungen des Staates: empfinde ich es als "verwerflich" sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern oder nehme ich was ich irgendwie kriegen kann. Ob nun Gap Year oder wie bei dir: ich sehe da kein Unterschied. Wobei man hier z.B. als AuPair mit Sprachunterricht berechtigten Anspruch hat. Und du bist ja auch nicht schuld daran, dass es so viele Möglichkeiten gibt, die sich ergebenen Möglichkeiten für sich auszunutzen.

Die sog. „Wartezeit“ zwischen Schule u d Ausbildung/Studium darf max. 4 Monate betragen. Ansonsten wird kein Kindergeld mehr gezahlt.