Muss ich bei Verdacht auf Gesundheitsgefährdung wegen Schimmel das Jugendamt informieren?
Ich wohne seit 10 Jahren in einem alten Bauernhaus mit großem Grundstück in einer WG mit jungen Leuten. Die Miete ist sehr günstig, da das Haus auch Schimmel hat und teilweise baufällig ist. Mich stört das nicht und die anderen jungen Menschen hier auch nicht. Allerdings ist vor einiger Zeit ein junges Paar eingezogen und kurz darauf bekam sie ein Kind, was vor dem Einzug nicht zu erkennen war, da sie sehr korpulent ist (nicht böse gemeint).
Jetzt wohnen die mit Neugeborenem in einer Wohnung die Schimmel an den Wänden hat. Das weis ich, da ich viel bei den Vorbewohnern zu besuch war. Auch die Vermieterin weis über den Schimmel Bescheid. Ich sehe das Paar so gut wie niemals lüften und auch nicht mit dem Baby das Haus verlassen. Jetzt mache ich mir Gedanken ob dass fahrlässiges Handeln ist und ich das Jugendamt informieren muss. Auf mehrfaches Anfragen, ob sie nicht mal lüften wollen, kam immer nur ein schnippiges ''was ist das dein Problem?''.
Was soll ich tun. Amt informieren oder nicht? Bzw.: Mach ich mich strafbar wenn ich nichts tue? Denn das ist definitiv nicht gesund für ein Säugling.
2 Antworten
Jugendämter sind 1. unterbesetzt und haben sich 2. an die Vorgaben der örtlichen Politik zu halten. Denn da sitzen ihre Vorgesetzten. Ob also reagiert wird oder nicht ist von diesen Faktoren abhängig. Nicht von den Mitarbeitern im JA.
https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
Bespreche diese Sache mit den wirklich sehr kompetenten Menschen die Du auf der Seite antriffst. Sie können Dich so beraten dass Dein Anliegen zum Wohl des Kindes gelöst wird.
Sorry, aber das interessiert das Jugendamt nicht.
Und nein, hier in Deutschland macht man sich nicht strafbar, wenn man Straftaten nicht meldet.
Beides flasch. Hab das Amt kontaktiert und es hat sie scheinbar stark interessiert, denn sie waren am selben Tag da. Und auch haben sie mich aufgeklärt, dass es sehr wohl als Straftat gilt, wenn man gesundheitsgefährdende Risiken sieht aber nichts macht. Das nennt man ''unterlassene Hilfeleistung'' und das kann, wenn es rauskommt, saftige Strafen geben.