Muß ich bei einer Kur Urlaub opfern oder bin ich dann krankgeschrieben?

10 Antworten

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Nein, eine Kur ist eine medizinisch notwendige Behandlung für die du freigestellt wirst. Dein Urlaub bleibt erhalten.

hermaphrodit  16.03.2010, 07:57

es ist zwar die "Beste" Antwort, jedoch eine falsche, denn es stimmt so nicht...

spurkel  16.03.2010, 08:03
@hermaphrodit

Nicht?

War bei mir und meinem Vater so (Beide selber Grund), daher bin ich davon ausgegangen.

user761  16.03.2010, 08:04
@hermaphrodit

Die gegeben antwort von spurkel ist vollkommen richtig.

hermaphrodit  16.03.2010, 08:09
@user761

Nein, ist sie nicht. Denn es kommt immer auf die Art der Kur an. Wenn es sich beispielsweise um eine sogenannte "offene Badekur" handelt (Hautprobleme, Burnout und dgl.), also nicht unmittelbar dem zweck der Erhaltung der Arbeitskraft handelt, dann sind Urlaubstage einzubringen. Wenn es sich um eine Art Reha handelt, dann muss kein Urlaub eingebracht werden.

Merzherian  16.03.2010, 08:19
@hermaphrodit

Platt ausgedrückt, eine Reha, die der Gesetzliche Rentenverischerungsträger bezahlt, bzw anordnet gilt als "Krank" Bei einer Kur, die die Krankenkasse fnanziell trägt hängt es vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab.

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.'' BUrlG § 10

Das wäre ja noch schöner. Urlaub ist Urlaub und Kur ist Kur.

hunter131961  16.03.2010, 08:04

falsch

DU mußt keinen Urlaub nehmen für Deine Kur. Die Kur gehört zu Rehabilitationsmaßnahmen zur Stärkung Deiner AArbeitskraft und Wiederherstellung,Du bist krank geschrieben wähernd der ganzen zeit ,auch wenn die Kur verlängert wird,weil die Ärzte das für notwendig ersehen. Erhol Dich gut und viel Kraft wenn Du wieder arbeiten gehem kannst. Relax Dich und sei glücklich,denn heute werden nicht mehr soviele Kuren genehmigt. Und am besten ist es,wenn Du Deinen Urlaub anschliesend nimmts noch in dem Jahr wo Du in Kur warst damit der Kurerfolg nicht gleich wieder zunichte ist. Noch ein Tipp,wenn Dir das Geld nicht ausreicht dann kannst Du einen einmaligen Zuschuß beantragen. Gehe zu Deiner Krankenkasse und die sagen Dir wie das gemacht wird. MFG Gabra

nein! Kur(reha) gilt als Krankheit. 6 Wochen wird lohn gezahlt. Vorsicht bei Anschlusskrankheit. Zählt dann zu den 6 Wochen dazu. Nach 6 Wochen gibt´s Krankengeld von der Krankenkasse(etwas wenigere als monatliches Entgelt)