Werden Prüfungs-und Schultage als Urlaub gezählt (Ausbildung)?

6 Antworten

Warst du in der Schule? Dann ist es kein Urlaub. Hattest du Urlaub dann ist es welcher.

An Tagen von Prüfungen wirst du freigestellt für die Prüfung und nimmst keinen Urlaub. Du gehst ja dem nach, was im Rahmen der Ausbildung von dir gefordert wird.

LG

Wenn du regulär an diesem Tag zu Schule gehst und du es musst, dann nicht. Aber wenn du Urlaub nimmst, wo du auch Schule hast und nicht zur Schule gehst, ja dann werden sie dir als Urlaubstage angerechnet.

Nein, Schultage sind Arbeitstage, Dasselbe gilt übrigens auch für Fortbildungen.

Wenn Du an Schultagen Urlaub nimmst, so werden diese selbstverständlich auch als Urlaubstage gezählt. Schultage an denen Du weiterhin den Unterricht besuchst gelten dann logischerweise nicht als "Urlaubstage".

https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/pruefungen/freistellung-fuer-pruefungen.html

Die Freistellung für Prüfungen ist im Zeitumfang der Teilnahme einschließlich Pausen (nicht aber Wegezeit) auf die Arbeitszeit anzurechnen. Zusätzlich muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden an dem Arbeitstag freistellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Diese Freistellung wird mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Auch für diesen Tag muss die Ausbildungsvergütung fortgezahlt werden.

Wenn du Schule hast, zählt das natürlich nicht als Urlaub.