Darf der Arbeitgeber bei einer Kur (Kurverlängerung) Urlaub abziehen
Als ich war im Ende September in einer Mutterkindkur, die wie üblich erst drei Woche genehmigt wurde.Bekam dann eine Woche Verlängerung,jetzt möchte mein Arbeitgeber mir dafür Urlaub ab ziehen ,darf er das ?
3 Antworten
Eindeutig: Nein!
Hinzuzuziehen ist das Bundesurlaubsgesetz BUrlG; dort heißt es in § 10 (Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation):
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, [...].
Dazu zählt auch die verordnete Mutter-Kind-Kur (die bei entsprechender Indikation auch von versorgenden Vätern und Großeltern in Anspruch genommen werden kann), für deren Dauer ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber besteht.
In den 90ger Jahren gab es einmal die Regelung, dass für je 5 Tage Kur 2 Tage Urlaub angerechnet werden konnten, aber nur bis zur Grenze des gesetzlichen Mindesturlaubes; das traf also Arbeitnehmer, die über Tarif- oder Arbeitsvertrag einen höheren Urlaubanspruch hatten als nach dem Gesetz.
Dein AG soll sich mal das Bundesurlaubsgesetz § 10 anschauen:
"Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht"
"Konkret bedeutet das: die Maßnahme muss von einem Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung oder einem sonstigen Sozaialleistungsträger bewilligt worden sein. Die Maßnahme muss in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahme einen Entgeltfortzahlungsanspruch auslöst.(Arbeitsrechtkommentar Peter Wedde)"
Nein, darf er nicht.