Was kann der AG bei einer Kur verlangen?

10 Antworten

Verlangen kann die Chefin nichts was die Kur anbelangt.

Aber sie kann dir wegen Krankheit kündigen.

Auch wenn das einige Antworter hier anderes sehen.

Da im Vorfeld schon Gespräche wegen vieler Fehltage wegen AU bei dir satt fanden, scheinst du ja öfter den betrueblichen Ablauf durcheinader zu bringen.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist an sehr strenge und enge Auflagen gebunden.

Wie das mit einer Kündigung wegen Krankheit abläuft ist hier nach zu lesen:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

Danke.

Wie in einem anderem Kommentar von mir, hat sie mir auch Krankheitstage untergeschoben. Ich bin auch schon krank arbeiten gegangen, also trotz Krankmeldung.

Falls sie verlangt das ich die Kur absagen da sie mich sonst kündigt, ist das rechtens?

Deine Chefin kann Dir die Kur nicht verweigern. Es ist nicht ihre Entscheidung, ob Du zur Kur gehst oder nicht.

Allerdings hast Du das Problem, dass Du in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest. Da greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen.

Für eine krankheitsbedingte (personenbedingte) Kündigung braucht es schon einiges, das haben Dir hier andere User ja schon gepostet.

Leider sehe ich das Problem eben darin, dass bei Dir im Betrieb nur max. sieben Mitarbeiter arbeiten (s.o. Kleinbetrieb).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Falls sie verlangt das ich die Kur absagen da sie mich sonst kündigt, ist das rechtens?

Natürlich nicht.

Falls sie verlangt das ich die Kur absagen da sie mich sonst kündigt, ist das rechtens?  nein, das wäre nicht rechtens denn die reha ist dazu da, deine arbeitsfährigkeit wieder herzustellen.  außerdem ist krankheit nur in ganz bestimmten fällen ein kündigungsgrund.  lies mal hier nach:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/krankheitsbedingte-kuendigung/04/