Während Kündigungsfrist neue Arbeit?

3 Antworten

Hallo, du meinst wahrscheinlich die Zeit, in der du noch beschäftigt bist, obwohl bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde?

Theoretisch kann man auch zwei und mehr Jobs haben, z.B. mit einem zusätzlichen 450,-E-Job. Aber davon sollten alle Arbeitgeber wissen. Auch zwei Jobs über 450,E gehen, dann wird einer mit Steuerklasse 6 berechnet. (Wenn sich zwischenzeitlich nicht das Gesetz dazu geändert hat).

Aber wenn du krankgeschrieben bist, solltest du nirgendwo arbeiten gehen, das kann gewaltig nach hinten losgehen.

Wenn du einen neuen Job hast, sprich mit deinem alten AG und mach da reinen Tisch. Man sieht sich immer zweimal.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt dass Urlaub der Erholung dienen soll und im § 8 steht dazu:

"Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."

Damit wäre wohl die eine Frage beantwortet.

Zur Krankheit: Wenn ein Arzt Dich "arbeitsunfähig" schreibt, ist es ja wohl offensichtlich, dass Du dann nicht arbeiten kannst. Tust Du es trotzdem, ist das Betrug, selbst wenn der andere AG Dich anmeldet.

Damit könntest Du "in Teufels Küche kommen"! Da würdest Du schnell mit gesetzlichen Regelungen in Konflikt kommen (Strafrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht...). Es würde faktisch auch nicht klappen (allein wegen der Krankenkasse...). Sei lieber ehrlich und zerstör´ dir nicht die Zukunft!