muss ich auto reparieren lassen?

5 Antworten

Das Auto ist dein Eigentum, daher darfst du allein entscheiden was damit gemacht wird.

Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - mußt du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch:

- Wenn du der Meinung bist, dass der Schaden unter 715 € liegt und du auch nicht den Verdacht auf evtuelle weitere verdeckte Schäden hast, dann liegt ein Bagatellschaden vor. In diesem Fall beziffrst du deinen Schaden durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder eine Schadenskalkulation eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Achte aber vor Beautragung eines Kostenvorranschlags daruf, das die Kosten hierfür nicht zu hoch sind. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden oft nicht von der gegnerischen Versicherugn übernommen. Die Kosten einer Schadenskalkulation hingegen werden - soweit mir bekannt - immer von der gegn. Versicherung getragen.

- Liegt der Schaden nach deiner Vermutung über 715 €, dann liegt kein Bagatellschaden vor. In diesem Fall darfst du direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der Verursacherin bzw. ihrer Versicherung zu tragen. Du hast als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.

- Hast du bei einem alten Auto bei einem Schaden unter 715 € den Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann benötigst du ebenfalls ein Gutachten zur Abrechnung.

Anhand des Kostenvoranschlags oder des Gutachtens rechnest du dann den Schaden ab. Sofern keine Reparatur erfolgt stehen dir die netto Beträge - also ohne Mehrwertsteuer - zu. Die Mehrwertsteuer bekommst du nur in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen ist.

Nein, mußt Du nicht. Du kannst auch mit dem Schaden weiterfahren (vorausgesetzt das Fahrzeug ist weiterhin Verkehrssicher) und Dir die Schadenshöhe, dann allerdings ohne MwSt, auszahlen lassen. Du kannst auch das Fahrzeug mit Schaden verkaufen und mit dem Erlös sowie dem Schadensersatz ein anderes Fahrzeug kaufen.

Um den Schaden ausbezahlt zu bekommen brauchst Du bei geringer Schadenshöhe einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt und bei höherem Schaden ein Schadensgutachten (der Gutachter würde auch bezahlt werden, aber vorher abklären ob Verhältnismässig).

H2Onrw  24.05.2015, 20:25

geringer Schadenshöhe

Die Bagatellschadensgrenze liegt bei 715 €

machhehniker  25.05.2015, 03:58
@H2Onrw

Ich hab jetzt keine konkrete Grenze angegeben weil das scheinbar jede Versicherung anders sieht, so hab ich auch schon ca 1200,-€ rein über Kostenvoranschlag abgerechnet bekommen.

Du kannst in der Regel anhand des Kostenvoranschlages abrechnen lassen.

Dann bekommst du jedoch die Mehrwertsteuer nicht mit erstattet.

Das geht nicht, denn das Geld wir dir die Versicherung erst auszahlen, wenn das Auto repariert (mit Rechnung) ist

beast  24.05.2015, 16:52

Falsch.  Es  reicht  ein  Kostenvoranschlag  von einer Werkstatt  aus.  Das  Geld  wird  direkt  auf  Dein  Konto  gezahlt.

myliebling  24.05.2015, 16:58
@beast

sorry, das war mal, die Realität sieht anders aus, das kann sein, wenn das Auto Totalschaden ist. Dann wird der Restwert überwiesen (bei einer Vollkaskoversicherung)

beast  24.05.2015, 17:05
@myliebling

Beim  Totalschaden sieht  das so  aus -  da  gebe  ich  Dir Recht. Bei  allem anderen ( Dellen, kaputte Stoßstangen  unsw. ) zahlt  die gegn.  Versicherung  nach  Vorlage  eines Kostenvoranschlages auf  DEIN  Konto.  So  geschehen  bei  mir  erst  vor  ca  vier  Wochen.... Ist  also  noch  nicht  allzulange  her  und  realitätsfremd  ---  oder ? 

machhehniker  24.05.2015, 17:16

Quatsch, zu Früher hat sich lediglich geändert dass die MwSt nicht mehr mit gezahlt wird. Bei geringer Schadenshöhe reicht ein Kostenvoranschlag, bei Höherer braucht es ein Gutachten und die Versicherung bezahlt es Aufgrund dessen auch dem Geschädigten direkt.

Cici06  24.05.2015, 17:19

Ich gebe beast vollkommen recht, bei einem Schaden der in der höhe nicht den Wert des Wagens übersteigt, kann man nach Kostenvoranschlag abrechnen lassen, dann wird jedoch die MwSt nich ausgezahlt, solltest du dich aber dann doch dazu entscheiden den wagen reparieren zu lassen, kannst du die MwSt nachträglich noch von der Versicherung bekommen.... Fahr zu vertragswerkstatt und meistens machen die dann schon alles fertig inkl Fotos vom schaden was du dann einreichen kannst bei der gegnerischen Versicherung....

Was  Du  mit  dem Geld  von  der gegnerischen Versichrung machst,  das  ist völlig  gleich. Dir  wird  nicht  vorgeschrieben,  was  Du  mit  dem  Geld  zu machen  hast.