muss ich auto reparieren lassen?
Muss ich mein Auto reparieren lassen, wenn die Versicherung des Unfallverursachers zahlt? Oder reicht es eine Offerte einzuholen und das Geld einzustecken und evtl. Fuer eine neues Auto zu investieren?
5 Antworten
Das Auto ist dein Eigentum, daher darfst du allein entscheiden was damit gemacht wird.
Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - mußt du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch:
- Wenn du der Meinung bist, dass der Schaden unter 715 € liegt und du auch nicht den Verdacht auf evtuelle weitere verdeckte Schäden hast, dann liegt ein Bagatellschaden vor. In diesem Fall beziffrst du deinen Schaden durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder eine Schadenskalkulation eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Achte aber vor Beautragung eines Kostenvorranschlags daruf, das die Kosten hierfür nicht zu hoch sind. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden oft nicht von der gegnerischen Versicherugn übernommen. Die Kosten einer Schadenskalkulation hingegen werden - soweit mir bekannt - immer von der gegn. Versicherung getragen.
- Liegt der Schaden nach deiner Vermutung über 715 €, dann liegt kein Bagatellschaden vor. In diesem Fall darfst du direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der Verursacherin bzw. ihrer Versicherung zu tragen. Du hast als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
- Hast du bei einem alten Auto bei einem Schaden unter 715 € den Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann benötigst du ebenfalls ein Gutachten zur Abrechnung.
Anhand des Kostenvoranschlags oder des Gutachtens rechnest du dann den Schaden ab. Sofern keine Reparatur erfolgt stehen dir die netto Beträge - also ohne Mehrwertsteuer - zu. Die Mehrwertsteuer bekommst du nur in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen ist.
Nein, mußt Du nicht. Du kannst auch mit dem Schaden weiterfahren (vorausgesetzt das Fahrzeug ist weiterhin Verkehrssicher) und Dir die Schadenshöhe, dann allerdings ohne MwSt, auszahlen lassen. Du kannst auch das Fahrzeug mit Schaden verkaufen und mit dem Erlös sowie dem Schadensersatz ein anderes Fahrzeug kaufen.
Um den Schaden ausbezahlt zu bekommen brauchst Du bei geringer Schadenshöhe einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt und bei höherem Schaden ein Schadensgutachten (der Gutachter würde auch bezahlt werden, aber vorher abklären ob Verhältnismässig).
Du kannst in der Regel anhand des Kostenvoranschlages abrechnen lassen.
Dann bekommst du jedoch die Mehrwertsteuer nicht mit erstattet.
Das geht nicht, denn das Geld wir dir die Versicherung erst auszahlen, wenn das Auto repariert (mit Rechnung) ist
Was Du mit dem Geld von der gegnerischen Versichrung machst, das ist völlig gleich. Dir wird nicht vorgeschrieben, was Du mit dem Geld zu machen hast.