Muss ich als Mieter Duschvorhang bezahlen?

5 Antworten

Müssen wir jetzt wirklich so ein Duschvorhang ( der unserer Meinung Mist ist ) kaufen..

Der Vermieter hat das Bad erneuert da gilt dann folgendes:


§ 535 BGB

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags


(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

MfG

Johnny

Als ihr die Wohnung gemietet habt, war eine Duschkabine mit Tür vorhanden, also mitvermietet. Nach Erneuerung bzw. Reparatur habt ihr weiter Anspruch auf eine Duschkabine mit Tür. Es gilt lt. BGB der Grundsatz, dass der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten hat. Dazu zählt also auch die Duschkabine mit Tür. Wenn es die Tür nicht mehr zu kaufen gibt, wäre also eine neue Kabine mit Tür zu installieren. Setzt den Vermieter dafür in Verzug (1 Monat Frist). Läuft die Frist ab ohne Beseitigung des Mangels, dürftet ihr selbst eine gleichwertige installieren lassen und ab übernächstem Monat die Kosten mit der Miete aufrechnen. Während der Mangelhaftigkeit dürftet ihr sogar die Bruttomiete um 3% mindern.

Natuerlich koennt ihr euren Duschvorhang wieder mitnehmen, aber man muss ihn sowieso ungefaehr einmal im Jahr erneuern und er kostet ja auch nur 15 Euro, wenns hoch kommt. Seid doch froh, dass ihr ein neues Bad habt und macht euch wegen dieser peanuts keine Gedanken.

NEIN

Wenn der Vermieter eine Reparatur nicht ordnungsgemäß ausführt, ist der Vermieter in der Pflicht, nicht Ihr. Dasselbe gilt, wenn eine Reparatur, die nicht in Eure Verantwortung fällt, nicht ordnungsgemäß zu Ende gebracht werden konnte, ohne das Ihr daran schuld wart.

Wenn Ihr keinen Duschvorhang wollt, müsst Ihr auch keinen kaufen (außer ein fehlender Duschvorhang würde die Mietsache z.B. wegen Überschwemmung auf dem Boden beschädigen, dann könnt Ihr aber Regress nehmen). Ihr könnt theoretisch sogar einen Duschvorhang vom Vermieter verlangen, wenn die Dusche sonst nicht zumutbar nutzbar ist, in der Regel kauft man diese Pfennigartikel selbst, ggf. . Den kannst Du dann auch mitnehmen (oder wegschmeißen).

Ja du darfst eigentlich