Muss ich als Mieter die Hecke bis zur Grundstücksgrenze schneiden, wenn die Versäumnisse schon seit Jahren bestehen?
In meinem Mietvertrag ist vereinbart, dass ich die Hecke schneiden muss. Alles ok, mach ich 2x im Jahr. Allerdings hat die Gemeinde nun angemerkt, dass diese über die Grundstücksgrenze geht und bis dorthin zu entfernen ist. Ich habe diese nun so Äste drunter sind allerdings so dick und verwuchert, dass ich nicht weiter komme. Da die Hecke aber schon seit vielen Jahren so ist, kann doch von mir nicht verlangt werden, dass ich das Ganze nun richte oder? Ich wohne selber erst seit kurzem in der Wohnung.
2 Antworten
Doch. Deine Pflicht besteht auch dann, wenn der Vorgänger sie missachtet hat.
...und was ist, wenn nun bei der Beachtung die Hecke an Form oder Dichte verliert oder gar eingeht?
Sollte da nicht mal zunächst der Eigentümer des Grundstücks wegen der Beanstandung des vorhandenen Wuchses durch die Gemeinde eingebunden werden!?! - Schließlich geht ein solcher strenger Schnitt, der auf Versäumnissen eines Vorverpflichteten beruht, im Falle eines Schadens zu Lasten des Verursachers.
Hallo JungleParty,
nachdem Du die Hecke zweimal im Jahr geschnitten hast, wird sie ja wohl in der Zeit nicht besonders an "Umfang" zugenommen haben, so dass Dir dadurch kein Vorwurf zu machen ist!
Ich würde sagen, dass es sich hierbei bereits um ein Versäumnis des Vormieters, bzw. der Vermieters handelt!
Ich würde auf alle Fälle dieses Problem mit dem Vermieter besprechen, denn falls es sich um eine Thujenhecke handelt, ist sie nach einem Rückschnitt in das alte Holz, nicht mehr zu retten, heißt auf dieser Seite wird es nicht mehr grün werden!
MfG
Norina