Muss der Mieter die Hecke schneiden?

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Also, wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht das der Garten zur alleinigen Nutzung mitvermietet wird dann ist der Mieter für dessen Pflege auch verantwortlich. Da die Hecke zum Garten gehört muss er diese dann auch mit schneiden. Die mündliche Nebenabrede ist gegenstandslos wenn im Mietvertrag die Klausel vorhanden ist: "Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform". Ist diese nicht vorhanden gilt die mündliche Vereinbarung natürlich, dürfte aber schwer zu beweisen sein. Wenn alle Mieter im Haus das Recht hätten den Garten zu benutzen sieht das ein bisschen anders aus. Dann gehört der Garten zu den Allgemeinräumen. Dann müsste dies ausdrücklich so im Mietvertrag geregelt sein, ansonsten ist die Gartenpflege Sache des Vermieters.

Ist die Hecke nur um den Garten oder um das gesamte Grundstück? Am besten du läßt die Hecke von einem Gärtner schneisen und legst die Kosten um.

Am besten du läßt die Hecke von einem Gärtner schneisen und legst die Kosten um.

Diese Umlage müßte dann aber vereinbart sein.

Also soweit ich weiß ist wenn er es mietet er auch für die Hecke zuständig.... Ich würde ihn ganz einfach einen überarbeiteten Vertrag vom Garten geben und da dann auch mit reinschreiben das er es machen muss. So spart man sich Stress und den Anwalt bzw. Gericht. Ob du nun einen Überarbeiteten Vertrag einfach so machen kannst weiß ich nicht genau aber gibst einfach einen richtig Grund an (welchen auch immer) dann sollte es kein Problem sein.

Ein überarbeiteter Vertrag müsste aber vom Vermieter akzeptiert werden. Macht der das nicht nicht, gibt es noch mehr Streß.

Falsch...

hatte ich ähnlich, mir wurde hier gesagt, dass das sache der vermieters sei, wenn nix vereinbart wurde...

büsche und bäume sind IMMER vermietersache, ka ob ne hecke nen busch ist

Garten gemietet, aber die Hecke nicht schneiden, das eine gehört zum anderen.