wie hoch dürfen Hecken an der Grundstücksgrenze nach 5 jahren sein?

4 Antworten

Muss m.E. nach § 43 Abs. 2 NachbG auf 2 m zurück geschnitten werden. Würde ich aber nicht im Klagewege versuchen. (Macht man auf Nachbarschaft nicht).

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:169758,44,20091223

Hallo, Danke für die Antwort, aber die Hecke hat doch Bestandsschutz?

@Stefan9722

Deswegen braucht sie auch nicht entfernt, sondern nur zurückgeschnitten werden.

Der Lösungsansatz von Kabbes69 wäre auch meiner.

Du bittest ihn die Hecke zurückzuschneiden. §43 Absatz 2 Nachbarschaftsgesetz. Steht die Hecke auf der Grenze, muss er sie für mein Verständnis auf 1,20 m zurück schneiden.

Der Bestandsschutz besagt meines Wissens, dass du keine Chance mehr hast, die Hecke ganz zu beseitigen. (§43.1)

Wie du das Problem löst, kommt auf euer Verhältnis an und warum er sie nicht zurückschneidet. (alters-/krankheitsbedingt? Zu faul? oder so gewollt?)

Du kannst ihm ja vielleicht anbieten, dass er sie jetzt auf ein für euch beide erträgliches Maß zurückschneidet, und du dann die weitere Unterhaltung in der Höhe und auf deiner Seite übernimmst.

Wenn Bestandsschutz herrscht, hast du schlechte Karten. Die Entfernung der überhängenden Äste bis zu einer gewissen Höhe kannst du vom Nachbarn verlangen. Dafür musst du ihn aber dein Grundstück betreten lassen.

Eine 12!!! Meter hohe Hecke? Da hast Du offenbar dem Nachbarn zu viel zugelassen.

Ich kenne mich jetzt nicht im hessischen Nachbarschaftsrecht aus, aber den Bestandsschutz gibt es auch in Bayern nach 5 Jahren.

Keinesfalls verpflichtet bist zu zum Heckenschnitt auf Deiner Seite, auch wenn Du das offenbar lange Zeit gemacht hast. Das solltest Du einstellen.

Du kannst den Nachbarn zum Rückschnitt auffordern und musst ihn dann auf Dein Grundstück lassen. Wir hatten übrigens lange Jahre eine gleichartige, üble gerichtliche Auseinandersetzung.

Vielleicht hast Du verständigere Nachbarn. Das wäre zu hoffen. Du solltest also zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und versuchen ihm auch bezüglich der Höhe der Hecke um einen angemessenen Rückschnitt zu bitten.

Den Rückschnitt auf Deiner Seite müsste der Nachbar grundsätzlich natürlich auch machen. Das könntest Du aber als Verhandlungsmasse einbringen: Der Nachbar schneidet die Hecke in der Höhe auf das von Dir gewünschte Maß zurück und Du schneidest weiter auf Deiner Seite bis zur Grundstücksgrenze.

Diese Vereinbarung sollte sinnvollerweise wegen möglicher Haftungsausschlüsse schriftlich vorgenommen werden.

Ansonsten bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt.