darf ich laut gesetz die äste der nachbarbäume abschneiden die auf mein grundstück wachsen
hallo, der nachbar hat 60cm neben der grenze tanneb gepflanzt die mittlerweile schon 7meter hoch gewachsen sind. ich muss die äste seit ca 5 jahren schon abschneiden weil sie auf unser grundstück wachsen. nun nach 5 jahren ist denen mal aufgefallen das ich ab und zu äste abschneide obwohl ich sie mehrmals gebeten habe sich um ihre bäume zu kümmern. nun hatte ich ein einschreiben in der post das mir untersagt wird die äste ab zu schneiden ! daher meine frage. darf ich die äste ab grundstücksgrenze auch ohne zustoimmung der nachbarn abschneiden ? oder muss ich mir das gefallen lassen das die nadeln meinen boden versauern. bzw keine wieser mehr wachsen kann.
10 Antworten
Meines Wissens must du deinen Nachbarn schriftlich auffordern den Baum zurück zu schneiden. Nach ablauf einer frist darfst du dann gern auch eine Firma beauftragen damit der Baum fachgerecht zurück geschnitten werden kann.
Aber schau mal hier http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/uberh_o.htm
Setz ihm eine Frist um die wegzumachen - wenn er das nicht tut kannst du es selbst tun. Aber immer erstmal reden... macht man heutzutage leider selten. Das BGB sagt: Der Nachbar, auf dessen Grundstück Zweige eindringen, kann eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, hat er das Recht, die überhängenden Zweige abzutrennen (Kapprecht) und für sich zu behalten, es sei denn, der Überhang beeinträchtigt die Benutzung des Grundstücks nicht (§ 910 BGB).
Das Kapprecht ist in Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz nur unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Selbsthilferechts ausübbar, wenn: eine maßgebliche Schädigung des Eigentums droht oder eingetreten ist und die (formlose) Beschwerde des Nachbarn keine Wirkung beim Grundeigentümer, von dessen Grundstück die Störung ausgeht, hat.
Nein, Du darfst keine Äste abschneiden!
Gemäß § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist es Dir nur gestattet, selbst zur Säge zu greifen, wenn Du dem Nachbarn eine Frist zur Entfernung der Äste gesetzt hast, die über die Grundstücksgrenze wachsen und er sie nicht innerhalb der Frist zurückgeschnitten hat.
Einen Anspruch auf die Entfernung der Bäume hast Du nicht, da die Bäume schon seit mehr als fünf Jahren die zulässige Höhe von zwei Meter überschritten haben.
oh man. aber es kann doch nicht sein das der nachbar bäume pflanzt mit der aussage : sabald ihr grundstück ansehnlich geworden ist kommen die bäume weg. ( hatten damals angefangen zu bauen und ca 5 jahre lang halt eine baustelle ) nun ist alles gemacht und die bäume allerdings schon fast 7 meter hoch. nun weigert er sich die ehe zu nah an die grenze gesetzten bäume zu entfernen bzw zurück zu schneiden.
Pech gehabt. die Bäume haben nach 7 Jahren Bestandsschutz erlangt!
nein du darfst das nicht das wäre sachbeschädigung
In der Kürze mag zwar Würze liegen - aber leider falsch!
aber auch wenn er es durch ein einschreiben untersagt hat ? muss ich mir alles gefallen lassen? die äste ragen bis zu 1 meter auf unser kleines grundstück. und die wiese wächst auch nicht mehr an dieser stelle. jetzt wollen die auch noch schadensersatz haben weil ich äste abgeschnitten habe. wortwörtlich hätte ich ihre bäume verunstaltet.
Man darf