Lebender Zaun auf Grundstücksgrenze - Jetzt ärger mit Nachbar

7 Antworten

Welche Pflanzen in welchem Abstand zur Grenze zulässig sind steht im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz. Und das Herüberragen von Zweigen über Grenzen etc. ist im BGB geregelt. Die Vorschriften kannst Du problemlos googeln, Du musst nur aufpassen, dass Du dabei in Deinem Bundesland bleibst.

nach 20 jahren ist die pflanzung verjährt, und damit kann dein nachbar nicht mehr verlangen, dass du die hecke umsetzt.

du hast schon richtig gehandelt, dass du ihm angeboten hast diese auf seiner seite zu schneiden, wen er aber dir den zugang zu seinem grundstück verwehrt, dann ist "seine seite" sein problem.

sollte er wirklich klage einreichen, was ich - wenn er einen ordentlichen anwalt beauftragt - für unwahrscheinlich halte, dann würde ich selbst zu einem anwalt gehen (fachgebiet zivilrecht bzw nachbarschaftsrecht).

Klar kann er gegen Euch klagen - allerdings sind seine Erfolgsaussichten bei einer 20jährigen Duldung der Grenzhecke gleich null.

Lehn Dich entspannt zurück - der Nachbar bekommt den Herzinfarkt, wenn er sich weiter aufregt, nicht du.

Deinnen Nachbarn hat die Hecke bestimmt schon lange geärgert und jetzt denkt er sich, jetzt mit dem neuen Nachbarn möchte ich gleich auf mein Recht pochen und die Hecke nicht mehr dulden. Deinen Verkäufer kannst du nicht verklagen, denn du hast das Haus so gekauft wie du es gesehen hast. Du hättest gleich, vor dem Kauf von der Hecke etwas sagen müssen. Du hast nur zwei Möglichkeiten:Entweder du einigst dich mit dem Nachbar,so dass du die Hecke auf seinem Grungstück schneiden kannst, oder die Hecke muss weg und wenn du wieder eine pflanzen willst, pflanzt du sie so, dass du auf deinem Grundstück schneiden kannst. Noch ein Tipp: Schneide eine Hecke niemals oben gerade, sondern immer rund, sonst wächst sie in die Breite. Unsere war am Schluss schon 1.50m breit. Wir haben sie dann abgesägt.....

Tipp mit dem rund schneiden nehme ich gerne an! :-) Aber die Heck bleibt...hoffentlich!

Er kann Sie verklagen, wird aber auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben. Erkundigen Sie sich beim Verkäufer, wie die gemeinsame Grundstückshecke bislang gehandbhabt wurde; dass könnte Ihnen weiterhelfen.