Muss ich als 16jähriger ein Gewerbe anmelden wenn ich Gitarren Unterricht geben will?
Hallo ich bin 16 jahre und spiele seit ein paar Jahren Gitarre. Ich möchte Gitarren Unterricht geben. Einfach privat 1-2 mal die Woche. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden ? Genaugenommen müsste man für zeitzbgauatragen ja auch eins anmelden. Ich werde nicht über den Freibetrag vom 400 gelangen. Es ist halt nix großes sondern einfach 2-3 Kindern 1 mal die Woche für 30 min etwas Unterricht.
4 Antworten
Hi,
Beim Zeitungsaustragen ist es meistens so, dass Du einen Arbeitgeber hast und über diesen Deine Entgeld / Vergütung einnimmst und da bist Du meistens in einem "Angestelltenverhältnis".
Führst Du selbst den Unterricht aus und erlangst somit Einnahmen aus selbständiger Arbeit - unterliegt das einem Gewerbe.
LG
Interessant... ein Gewerbe? Es sind Einkünfte nach § 18 EStG... also kein Gewerbe und man benötigt auch keinen Gewerbeschein.
Dieser Satz ist widersprüchlich:
,,Führst Du selbst den Unterricht aus und erlangst somit Einnahmen aus selbständiger Arbeit - unterliegt das einem Gewerbe."
Das ist eine unterrichtende Tätigkeit, kein Gewerbe. Von daher geht das als freiberufliche Tätigkeit durch.
Dazu auch: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=189407&mobile=off und http://m.eltern.de/schulkind/freizeit-und-hobbys/schuelerjobs-1.html
Das Austragen von Zeitungen ist eher ein Minijob, keine selbständige Arbeit, für die man ein Gewerbe anmelden muss.
Dann müsste ja jedes Kind , welches in irgend einer weise Nachhilfe gibt , ein Gewerbe anmelden. Solange du nicht Unmengen an Geld machst, kann ich mir nicht vorstellen , dass du als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden musst.
Wie schon gesagt , müsste dann jeder Schüler der einem anderen für Geld Nachhilfe gibt, ein Gewerbe anmelden, und das glauben du und ich nicht.
Definitiv: Nein!
Du musst für Instrumentalunterricht kein Gewerbe anmelden.
Das Gewerberecht kennt weder Umsatz-noch Gewinnfreibeträge !