Gewerbe 10 Monate rückwirkend anmelden?

8 Antworten

das Einkommen das du mit deinem Online-Shop erzielst wird zu deinem anderen Einkommen addiert ( falls du eines hast) und entsprechend versteuert,  IHK-Beiträge, etc kommen extra dazu. Nach meinen Informationen kann man ein Gewerbe aber nicht länger als 2 Monate rückwirkend anmelden.  Wie hast du das mit den Rechnungen bisher gemacht ? 


Ich habe alle meine Einkünfte notiert. Man kann es aber länger rückwirkend anmelden. Es gibt dann eine strafgebühr

Mit den 17.500 Euro hast du was komplett verwechselt - das ist kein Freibetrag für die Einkommensteuer, sondern die Obergrenze für ein "Kleingewerbe" - danach bist du umsatzsteuerpflichtig (das jetzt mal sehr laienhaft erklärt).

Wie viel Steuern du bezahlen musst, kannst du anhand deines hoffentlich ordentlich ermittelten Gewinns zzgl. sonstiger Einkünfte einer Steuertabelle grob im Netz entnehmen.

Und nachträglich kann man gar nix anmelden! Ich rate dir, in dieser verkorksten Situation schnellstens einen Steuerberater aufzusuchen, der dir aus deiner Misere hilft. Im besten Fall hilft der dir, dass du nur Steuern nachzahlen musst und nicht noch Riesenärger bekommst.



Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Da fällt eine strafgebühr von 55€ an

@IchhabD

Beratungsresistent?

, sondern die Obergrenze für ein "Kleingewerbe"

Kein Kleingewerbe, sondern ein Kleinunternehmen.

@PatrickLassan

Jep - habe ich falsch ausgedrückt, sorry.

Am 01. 09. rückwirkend für 10 Monate.

Hast Du also am 01.11. 2015 angefangen?

Dann mache schon mal flott für das letzte Jahr die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung und Deine Steuererklärungen.

Wieviel Steern fällig werden, hängt davon ab, wie hoch der Gewinn ist (Einnahmen abzüglich Kosten). und was Du für weitere Einkünfte hast.

Der Freibetrag von 17.500 € bezieht sich NUR auf die Umsatzsteuer.

Wenn du diesen Betrag in einem Jahr nicht überschreitest, bist du nicht umsatzsteuerpflichtig.

Gewerbesteuer fällt auch nicht an (Freigrenze von 24.500 €).

Allerdings musst du deinen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen. Wie viel Einkommensteuer anfällt und ob überhaupt welche anfällt, hängt von deinen sonstigen Einkünften (aus einer nichtselbständigen Arbeit, Vermietung etc.) ab

Die Steuererklärung hättest du bereits am 31.05.16 abgeben müssen.

Wenn du dir einen Steuerberater nimmst (Was ich dir empfehle), dann kann er die Steuererklärung auch noch bis zum 31.12.16 einreichen.

Such dir also einen Steuerberater in der Nähe, nimm all deine Unterlagen aus 2015 mit und lasse dir dort helfen.