Kunst Postkarten verkaufen. Steuerpflichtig

4 Antworten

Grundsätzlich ist die Malerei eine selbständige Tätigkeit; wenn ich das recht verstehe bemalt sie die Postkarten nicht, sondern die gemalten Bilder werden auf die Postkarten aufgedruckt - dies könnte dann allerdings eine gewerbliche Tätigkeit sein, da die Postkarten selbst einen Gebrauchszweck haben - das müsste dann mit dem Finanzamt abgeklärt werden.

Damit aber sowohl die eine oder auch die andere Einkunftsart in Frage kommt, ist zu klären, ob es sich überhaupt um eine steuerlich relevante Betätigung handelt.

Hierbei ist wesentlich, ob eine nachhaltige Gewinnerzielung angestrebt wird und ob man am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt.

Wenn also die Postkarten z. B. nicht in Geschäften oder Internet zu kaufen sind sondern gelegentlich im Bekanntenkreis veräußert werden, dann kann das als nicht geschäftsmäßig angesehen werden - auch wenn im Grunde nur die Selbstkosten gedeckt werden dürfte keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen - die Frage nach der steuerlichen Freigrenze deutet darauf hin, daß es sich um kleine Mengen handelt - nur ein privates Veräußerungsgeschäft wäre es auf keinen Fall, sondern eher ein Hobby - also Liebhaberei und damit nicht steuerbar.

Es kommt also auf die Gesamtumstände an.

Es handelt sich vorliegend aus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStG. Private Veräußerungsgeschäfte liegen nicht vor. Ein Gewerbe muss daher nicht angemeldet werden. Jedoch müssen die Einkünfte in der jährlichen Einkommensteuererklärung erklärt werden.

Solange die Umsätze weniger als 17.500 € im Jahr betragen, kann die umsatzsteuerliche Kleineunternehmerregelung in Anspruch genommen werden und es muss keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden.

Sie kann sich auch als Kleinunternehmer anmelden, aber wenn es wirklich WENIG ist, kann sie das auch erstmal privat starten. Dann kann sie aber auch nötige Ausgaben nicht geltend machen ... überlegt es euch mit der Kleinunternehmerregelung, dann musst du keine Mehrwertsteuer zahlen. Gewerbesteuer fällt bei geringem Umfang ebenfalls nicht an.

Wenn sie im Jahr weniger als 5000.- ein nimmt mues sie nichts bezahlen.

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