Abdeckarbeiten (Maler) aus Kaution?

3 Antworten

Entscheidend ist, ob du überhaupt lt. Mietvertrag und jetziger Rechtslage, zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet warst oder nur die Wohnung besenrein zurückzugeben hattest.

Also: War die Wohnung renoviert bei deinem Bezug, gibt es starre Fristen, sollst du weiß streichen, gibt es eine Quotenregelung zum Mietvertragsende?

Wie wurde die Wohnung bezogen (renoviert oder unrenoviert)? Gab es ein Übergabeprotokoll? Wenn ja, was stand drin? Gab es Mängel?

Wohnung wurde Unrenoviert bezogen dieses wurde auch beim Einzug ins Übergabeprotokoll aufgenommen.

Beim Auszug wurde das auch nochmal aufgenommen und vermerkt das der Einzug in eine Unrenovierte Wohnung geschah. Es wurden auch dies Bezüglich keine Weiteren Mängel aufgeschrieben.

@IoSonnoIo

Dann hat der Vermieter keine Ansprüche an dich außer dass die Wohnung besenrein übergeben wird.

Du musst nichts zahlen. Der Vermieter hat die Kaution abzgl. einer evtl. BK-Nachzahlung unverzüglich auszuzahlen.

@IoSonnoIo

Nun, da ist doch alles geklärt: Die Wohnung ist lediglich besenrein zurückzugeben: Mit dem Besen grob gereinigt, Spinnweben und Dübel und eigene Einbauten entfernt, Fenster nicht geputzt und Dübellöcher unverschlossen. Nicht mehr und nicht weniger. Was da dein V. jetzt noch einfordert entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Er dürfte diesbezüglich auch nur Unstrittiges aufrechnen.

Die Vorbereitungsarbeit gehört zur handwerklichen Leistung der Maler und Lackierer.

Ich verstehe jetzt nicht so ganz, wie du das meinst?

Wenn du den Werkvertrag mit dem Maler nicht gemacht hast, warum die Aufregung über diese Positionen? Notwendig sind sie. Ohne wäre die spätere Endreinigung wahrscheinlich noch viel teuerer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen. Mein Alter Vermieter hat diese dann renovieren lassen und hat mir jetzt diese Abdeck arbeiten im Rechnung gestellt.
bzw. Will es als Kautionsleistung.

Meine frage ist ob der Vermieter mir das in Rechnung stellen darf?

@IoSonnoIo

Soweit okay. Wer hat denn die Renovierung bezahlt? Du (mit der Kaution) oder der Vermieter (als Privatvergnügen)?

Jetzt "plötzlich" kommen da noch diese Kosten hinterher und sollen die Kaution schmälern?

Das wäre hirnrissig.

@DietmarBakel

Der Vermieter hat nach meinem Auszug aus seinen Stücken die Wohnung renoviert damit er sie weiter vermieten kann. Ich bin damals in eine unrenovierte Wohnung gezogen (stand auch im Übergabeprotokoll )

Dieser hat also auch die eigentliche Renovierung bezahlt aber hat mir jetzt eine Rechnung zukommen lassen das ich die Abdeckungskosten zahlen soll.
Und es geht auch wirklich nur um diese und keine andere Leistung bei der Renovierung.

@IoSonnoIo

Ich sehe auch keinen Grund dir das in Rechnung stellen zu können.

Keine Ahnung wie der motiviert ist. Ablehnen.