Wohnung unrenoviert übernommen - müssen wir die Wände bei Auszug weiß streichen?

7 Antworten

Wer nachweislich in eine un renovierte Wohnung zieht und keinen angemessenen Ausgleich erhalten hat muss laut aktuellem BGH-Urteil nicht renovieren.

Eine Ausnahme gibt es:

Bunte Wände mit grellen Farben muss ein Vermieter nie dulden.

Dezente Farben, darunter helles grau, muss der Vermieter dulden:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Wandfarbe--f91643.html

https://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-farben/

beim Einzug in unsere Wohnung vor einem halben Jahr hatten wie die Wohnung von der Vormieterin unrenoviert übernommen. Die Wände waren beige gestrichen,

Die Wohnung wurde in diesem Zustand von der Vormieterin übernommen, nicht von der Vermieterin. Daher war auch kein angemessener Ausgleich seitens des Vermieters nötig.

@Lotta1965

Die Wohnung wurde in diesem Zustand von der Vormieterin übernommen, 

Das kann man verschieden deuten. Z.B. die Vormieterin hat es so gelassen, die Vermieterin hat es akzeptiert und die Wohnung dann so weiter vermietet.

Ob es eine Wohnungsübergabe durch die Vermieterin gab, wissen wir noch noch nicht. Kann ja sein dass die Übergabe zwischen Mieter und Vormieter stattgefunden hat. Ist zwar nicht ratsam, wird aber manchmal so gemacht.

Daher war auch kein angemessener Ausgleich seitens des Vermieters nötig.

Wenn die Wohnung so durch die Vermieterin übergeben wurde, dann wurde sie unrenoviert übernommen. Die Vermieterin hat dann die Möglichkeit, einen Ausgleich zu geben oder der Mieter muss dann bei seinem Auszug nicht renovieren.

Noch etwas unklar?

Nur einmal! Entweder vorher oder nachher!

Aber lies vorsichtshalber im Mietvertrag nach, ob da was steht, von nachher. Dann würde ich mich gleich beschweren.

Das steht im Mietvertrag drin. In meinem steht, dass ich die Wohnung wieder renoviert übergeben muss. Auch wenn ich manche Farben übernommen hätte.

Das steht im Mietvertrag drin. In meinem steht, dass ich die Wohnung wieder renoviert übergeben muss.

Nur weil etwas im Mietvertrag steht, bedeutet es nicht dass es wirksam ist.

Bei Formularmietverträgen hat der BGH in den letzten Jahren viele Klauseln für unwirksam erklärt; in Individualmietverträgen können aber einige dieser Klauseln wirksam vereinbart werden.

Was in Deinem Mietvertrag steht ist nicht relevant.

beim Einzug in unsere Wohnung vor einem halben Jahr hatten wie die Wohnung von der Vormieterin unrenoviert übernommen. Die Wände waren beige gestrichen,

Die Wände waren in beige - also in einer neutralen Farbe gestrichen.

Laut aktueller Rechtsprechung muss der Vermieter keine bunten Farben dulden. Die Wohnung ist in neutraler Farbe zurückzugeben. Allerdings kann der Vermieter nicht vorschreiben, die Wohnung in weiß zu übergeben. Als neutrale Farben zählen, beige, helles grau und alle Weißtöne.

was steht im mietvertrag?

Im Mietvertrag steht: „Die Rückgabe der Mietsache nach Schönheitsreparaturen (Wände weiß oder hell pastellfarben, keine Bohrlöcher etc.) und besenrein hat spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses zu erfolgen. Die Vermieterin verlangt von uns weiß.

@Stengerchen

Die Vermieterin verlangt von uns weiß

Die Verpflichtung in Formularmietervertragen dass der Mieter weiß streichen muss, ist laut BGH unwirksam.

Die Vermieterin sollte sich mal bei Haus & Grund anmelden.

@Stengerchen

die frage ist doch, in welchem zustand ihr die wohnung übernehmt