Muss ein Lehrer den Schüler informieren, wenn er einen Verweis ausschreibt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der schriftliche Verweis ist keine Erziehungs-, sondern eine Ordnungsmaßnahme. Er ist bei fünfminütigem Zuspätkommen völlig unangemessen und unverhältnismäßig. Genau das sollen Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen aber sein; auch in Bayern.

Wenn Du Dir bis dahin also keine anderen schwerwiegenden Dinge hast zu Schulden kommen lassen, würde ich dagegen Widerspruch einlegen. Das Nachsitzen ist keine Ordnungsmaßnahme und KANN verhängt werden. Ob Du die allerdings akzeptierst, bleibt Deine Sache. Gegen eine Erziehungsmaßnahme ist das Rechtsmittel eines Widerspruchs nicht möglich. Hier bleibt nur die Weigerung, zum Nachsitzen zu gehen.

ABER: Zwingende Vorausetzung für die Rechtmäßigkeit des Nachsitzens ist eine Information an die Eltern. Der Lehrer erwartet sicher nicht von Dir, dass Du das für ihn übernimmst und hat den Termin hoffentlich im Brief mit dem (unrechtmäßigen) Verweis vermerkt. Das Du Dich unabhängig davon mit Deinen Eltern über das Nachsitzen unterhalten hast, bleibt von der Informationspflicht unberührt. Es soll ja Schüler geben, die verschweigen ihren Eltern einen Nachsitztermin. Der Lehrer kann also nicht automatisch davon ausgehen, dass die Eltern von der Erziehungsmaßnahme durch die Kinder erfahren.

Deine Eltern sollten sich mal mit dem Schulrecht vertraut machen. Frag sie, ob sie noch nie in ihrem Leben zu spät gekommen sind. Anstatt DIR Ärger zu machen, sollten sie den Lehrer auf die Unrechtmäßigkeit seines Handelns hinweisen.

Abgesehen davon ist ein Verweis nichts weiter als Getöse; ein Sturm im Wasserglas sozusagen. Kein Mensch außerhalb der Schule interessiert sich für diesen Unfug und seine Bedeutung tendiert gen Null.

Gruß Matti

Ich danke Dir für den Stern.

Gruß Matti

Man wird in der Regel vorher informiert. Ob es ein muss ist weiß ich aber nicht.

Bist du denn vorher scvhonmal negativ aufgefallen? Wegen einmal 5 min zuspät kommen finde ich es übertrieben. Evtl. würde ich nochmal mit ihm reden.

Der Verweis ist unüblich. Schreibe eine schriftliche Stellungnahme zum Vorfall und leg Widerspruch ein. 

Der Lehrer muss einen denke ich schon informieren.