Darf der Lehrer mich 45 min nachsitzen lassen für 1 Minute Verspätung?

14 Antworten

Hallo Honigbiene,

laut Schulgesetz in NRW (andere Bundesländer dann ähnlich) gibt es Nachsitzen nur in der Form, versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten: 

§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören … Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern,….. 

Wenn eure Klassenleitung jetzt die genannte Maßnahme eingeführt hat, dann geht das normalerweise über die Klassenkonferenz. Wenn der Lehrer das in eigener Regie verfügt hat, dann wäre das also vor ein paar Wochen angebracht gewesen, hier eine Klassenkonferenz zu beantragen. 

§ 71, Klassenkonferenz, Jahrgangsstufenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse…….. 

(3)An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil;… 

Meine Meinung: Für einmaliges Zuspätkommen mit 30 Sekunden ist das Nachsitzen unter den Bedingungen, wie du sie schilderst, nicht gerechtfertigt und auch nicht sinnvoll. Ungeschickt von euch war es, hier nicht sofort bei der Anordnung vor Wochen das zu monieren. Nichts tun und dann zu spät sich zu wehren ist immer ungünstig.

Ihr bzw. eure Eltern organisieren eine Klassenkonferenz, in der das besprochen wird. Dabei müsste dann auch geklärt werden, was sinnvoll ist, wenn Schüler zu spät kommen. 

Was ich für sinnvoll halte: Wer zu spät kommt, weist nach, dass er den Stoff der Stunde vollständig mitbekommen hat, indem er ein kurzgefasstes (½ DIN A 4-Seite maximal) inhaltliches Stundenprotokoll als Hausarbeit schreibt, das bewertet wird.

Es ist eine Schulfrage. Was fehlt also? Richtig. Bundesland.

Ich wähle exemplarisch NRW.

§53 Absatz 2 SchulG

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere [...] der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern [...]

Zu beachten ist hierbei, dass eine Verhältnismäßigkeit existieren muss. Nachsitzen darf hier nur angewendet werden, um Schaden auszugleichen und um Unterricht nachzuholen. 45min Nachsitzen aufgrund von 30sek-1min Verspätung ist unverhältnismäßig und verstößt gegen dieses Gesetz. Falls du nicht in NRW wohnst, ist das natürlich nicht gültig. Da müsstest du mal ins Schulgesetz deines Bundeslandes gucken.

Ich bin doch bescheuert ... ich kann doch einfach nachgucken wo Nürnberg liegt ...

Also. Bundesland Bayern.

§86 BayEUG

(1) 1Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. 2Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft. [...]

Bei nicht ausreichender Beteiligung oder verpassen des Unterrichts, darf die Schule anordnen, dass du unter Aufsicht einer Lehrkraft den Unterricht nacharbeiten musst. Ich vermute, dass trotzdem derselbe Grundsatz, wie oben gilt: "Eine Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein und 45min Nachsitzen ist für 1min zu spät kommen nicht verhältnismäßig"

Da es sich hier um die Regel zu handeln scheint, wie Du bei einer Deiner Antworten weiter unten schreibst, wurde diese vermutlich eingeführt, weil die Verspätungen zu einer Regel wurden. Stellt man diese ab, greift die andere auch nicht. Also, wie hier schon mehrmals empfohlen: PÜNKTLICH zum Unterricht erscheinen.

dein Lehrer gefällt mir, das ist so okay. in der Berufswelt wird das zu spät kommen von deinem lohn abgezogen.

Die Berufswelt geht überall wo es möglich ist immer mehr in Richtung Gleitzeit. Zudem sammelt man in der Regel Überstunden an, wovon die Verspätung dann ganz einfach abgezogen wird. Dass Verspätungen direkt vom Gehalt abgezogen werden ist nurnoch sehr selten und im Grunde veraltet.

Und um bei der Frage zu bleiben, kein Arbeitgeber wird sich wegen 30 Sekunden oder einer Minute auch nur die Mühe machen irgendwas zu sagen.

Und 20 Jähirge (oder meinetwegen auch "nur" 17/18 jähirge schaffen es nicht, pünktlich zu sein? Ihr stellt euch da ein ganz schönes Armutszeugnis aus, ist das doch was was man schon von Grundschülern erwartet.

Ok, es kann wirklich MAL passieren, dass man es nicht schafft. Und bei mal sagt auch keiner was.

Meine Vermutung: es hat bei euch einfach überhand genommen, deswegen wird jetzt rigoros durchgegriffen.

Legitim ist es jedenfalls.

Und 20 Jähirge (oder meinetwegen auch "nur" 17/18 jähirge schaffen es nicht, pünktlich zu sein?

Und Du kommst immer stets pünktlich überall hin? Und findest es auch okay, wenn dieses MAL zuspät kommen, was Du ja auch einsiehst, sofort mit dem 90-Fachen bestraft wird?

Mal so als Beispiel, in meiner derzeitigen Berufsschulklasse ist auch ein Schüler, der jeden (Schul)tag ein paar Minuten zu spät kommt. Das liegt daran, dass sein Zug nicht anders fährt und er mit dem Zug früher über eine Stunde früher da wäre (und auch los müsste).

Allerdings ist das kein Problem, weil die Lehrer das verstehen und diese meistens beim Klingeln selbst noch garnicht am Klassenraum stehen. Sprich das fällt nur selten auf.

@apophis

Ich habe ja gesagt MAL ist normalerweise kein Problem. Und ja es kann immer mal was sein, sei es Stau, der Zug/Bus hat verspätung. Das wird im Grunde sicherlich nicht das Problem sein. Sondern eher die Häufung. irgendwann langts halt. War bei uns nicht anderes: Es gab immer welche, die zu spät kamen. Solange keine Konsequenzen folgten war vielen das egal. Als es dann eben Sanktionen gab (Aufsatz der benotet wurde schreiben, beim wiederholten mal auch nachsitzen) hat sich das wieder gegeben. schon seltsam oder? Und wer eine Entschuldigung hatte und zum Beispiel nachweisen konnte das der Bus nicht kam der hatte auch nichts zu befürchten.