Muss dort mein Vater unterschreiben?

3 Antworten

Ich meine ja, falls es sich hier um eine "Berechtigtenbestimmung" handelt, also mit dem Antrag der Kindergeldanspruch auf die Mutter übertragen werden soll...

Schon mal das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse gelesen? Auf Seite 22 wirst du dann gleich um einiges schlauer - hoff' ich doch...

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

wie z.B.: Die Berechtigtenbestimmung bei mehreren Anspruchsberechtigten
Der Elternteil, der das Kind ►in seinen Haushalt aufgenommenhat, erhält das Kindergeld. Wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt beider Elternteile lebt, können die Eltern untereinander durch eine ►Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum ►Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell ein höherer Kindergeldanspruch ergibt (siehe Punkt 2 „Höhe des Kindergeldes“ auf Seite 6). Dies gilt ebenso für den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, zum Beispiel, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters oder des Vaters und seines eingetragenen Lebenspartners lebt.

usw. Gruß siola55

Das heißt, Du bist minderjährig? Dann sollte es genügen, wenn immer Deine Mutter als Dein gesetzlicher Vertreter unterschreibt.

Die Person, die bei Punkt 2 eingetragen ist.