Muss die Übergabe einer Mietwohnung drei Tage vor Ablauf des Mietverhältnisses übergeben werden?

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wa spricht denn dagegen? Idealerweise macht man die Übergabe immer einige Tage früher, damit der Mieter evtl. Gelegenheit hat entstandene Schäden etc. zu beseitigen.

Du gehst doch sowie am 31.12. spätestens aus der Wohnung und am 1.1. hast du dort nichts mehr zu suchen.

Verstehe nicht, dass man sich das Leben immer unnötig schwer machen muss.

Lies die Zählerstände am Übergabetag ab und am 31.12. bist du draussen.

guterwolf  11.12.2010, 13:15

man sollte vielleicht noch anmerken, dass der Mieter zwar die Übergabe vorher macht, aber trotzdem bis 31.12. in der Wohnung bleiben kann...

Dafür gibt es keine gesetzliche Regelungen. Eine Übergabe kann auch am letzten Tag des Mietverhältnis noch stattfinden. Da der Vermieter aber seine Abwesenheit angezeigt hat, geht das eben nicht. Als Mieter sollte man sowieso die Wohnung bereits ein paar Tage früher leer haben, damit auch noch richtig reinigen und Nachbesserungen vornehmen kann. Daher sollte man den Termin nicht verweigern, da üblich.

Moment mal, der 01.01. ist ein Feiertag. Zum zweiten, der Vermieter ist ab dem 29.12. nicht mehr da, soll heißen, er kann es nicht mehr machen. Bei der Übergabe geht es doch eigentlich nur darum, fest zu stellen,in wie weit defekte in der Wohnung sind. Damit diese dann dem Nachmieter nicht angelastet werden.

Das hat nichts damit zu tun, bis wann du Miete gezahlt hast. Es geht um eine reine Formalität.

Wahrscheinlich will der Vermieter einÜbergabeprotokoll machen, auch bezüglich der Zählerstände, davon hast auch du nur einen Vorteil.

guterwolf  11.12.2010, 11:51

DH

Wenn der Vermieter ab 29. 12. verhindert ist, kann er doch die Übergabe am 2. Januar oder später machen, was spricht dagegen? Der Mieter möchte sie fristgerecht am 31. Dezember übergeben, also ist der Vermieter hier gefordert, einen Termin zeitnah nach Mietende zu gewährleisten. Daraus darf dem Mieter kein Nachteil enstehen (Nutzungausfallentschädigung). Die Interessen des Folgemieters sind hier von untergeordneter Bedeutung, zumindest für den ausziehenden Mieter. Wenn in der Wohnung noch zur Herrichtung Arbeiten anfallen, die vom Vermieter zu leisten sind, so muss er das nach Ende der Mietzeit tun und nicht während dieser. Es sei denn, er gäbe dem alten Mieter für die frühere Übergabe einen Obulus, dass bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

Kündigung zum 1.1.2011 <= sehr ungewöhnlich

Normalerweise sieht das Gesetz die Kündigung zum Monatsende vor.

Der Mieter kann die Mietwohnung bis Mietende nutzen - muss aber auch bis zum allerletzten Tag die VOLLE Gesamtmiete bezahlen.

Alles andere ist Verhandlungssache!

Forzeitige Wohnungsrückgabe = vorzeitiges einvernehmliches Mietende mit allen Konsequenzen für beide Seiten!