Müssen beide hauptmieter bei Wohnungsübergabe dabei sein?

4 Antworten

Nein, es reicht eine Person, die den Mietwertrag unterschreiben hat, aus.

Das ergibt sich aus der Tatsache, das jeder von Euch gesamtschuldnerisch für den Anderen haftet. Es sei denn, in dem Mietvertrag wurde Anderes vereinbart.

Wenn Deine Mitmieterin schon ausgezogen ist, und Du nicht zu dem Termin kannst/ willst, beauftrage eine dritte Person mit Vollmacht. Das kann auch ein Anwalt sein.

Hallo müssen beide Hauptmieter bei der Wohnungsübergabe dabei sein?

Nein, es müssen nicht beide anwesend sein, aber besser wäre es-

Die Vermieterin zwingt mich nun Kontakt mit ihr aufzunehmen weil sie sie selber nicht erreichen kann und ich soll nun einen gemeinsamen Termin mit ihr vereinbaren.

Sie können nicht gezwungen werden mit ihr Kontakt aufzunehmen aber der vermieter kann Sie alleine haftbar für Schäden machen.

Ich will aber weder mit ihr in Kontakt treten noch will mit ihr bei der Übergabe dabei sein.

Sie könnten Jemandem eine Vollmacht geben.

Außerdem will sie den Termin Nachmittags machen, aber nur bei Tageslicht. Bin aber immer 13-20 auf Arbeit bzw bis 17 Uhr in der Schule, das heißt es ist dunkel wenn ich nach Hause komme. Vormittags will/kann sie nicht.

Man sollte sich irgendwie einigen können.

Jemanden zum bevollmächtigen hab ich nicht.

Kann ich nicht glauben oder sind sie ein Einsiedler?

Vom Prinzip müssen nicht beide Hauptmieter anwesend sein, aber gerade wenn Ihr Euch verkracht habt, würde ich an Deiner Stelle lieber dabei sein.

Du schreibst, Du hast niemanden, den Du bevollmächtigen kannst. Überleg doch nochmal, ob es nicht doch jemanden gibt? Eltern, Tante, gute Freunde, Cousin? Notfalls könntest Du auch einen Anwalt beauftragen, aber das kostet dann ne zieliche Stange Geld.

dito, war grad schon am schreiben :)

Handelt es sich um einen Mietvertrag mit mehreren Mietern, so schulden diese die Verpflichtung zur Rückgabe/Räumung der Mietsache gesamtschuldnerisch Siehe: BGH NJW 1996, 515). Dies bedeutet, dass alle Mieter gemeinsam diesen Anspruch des Vermieters zu erfüllen haben oder der Vermieter die Erfüllung gemäß § 421 BGB beliebig von dem einen oder anderen Mieter ganz oder teilweise verlangen kann.

Der Mieter muss dem Vermieter einen Termin zur Rückgabe der Wohnung nennen. Kannst du den Termin mit deiner ehemaligen Mitbewohnerin nicht schriftlich ausmachen.

Vormittags will/kann sie nicht

Schildere der Vermieterin deine Situation und sage, dass dir nur ein Termin am Vormittag möglich ist, weil du noch keinen Urlaubsanspruch hast.

Wenn alle Stricke reißen musst du deinen Chef eben fragen, ob du wegen dieses Notfalls einen Tag oder ein paar Stunden freinehmen kannst.

Kann nicht irgend ein Freund oder Verwandtschaft deinen Termin übernehmen? Die Ex würde ich wahrscheinlich auch nicht bevollmächtigen, wenn man im Streit auseinander gegangen ist.