Muss ich das Treppenhaus streichen beim Auszug?

14 Antworten

Jetzt verlangt die Vermieterin von Ihnen, dass Sie noch das Treppenhaus streichen 

Das Treppenhaus gehört nicht zur gemieteten Wohnung, also ist das das Problem des Vermieters.

Im Mietvertrag steht nur, dass die Wohnung von einer Fachfirma gestrichen werden soll.

Das darf der Vermieter nicht vorschreiben.

Das ist wirklich totaler Müll. :D Das Treppenhaus "gehört" dem Vermieter und damit ist er auch für die Instandhaltung verantwortlich. (Wenn jetzt ein Schaden durch nen Schrank entstanden wäre, wäre es was anderes, ist laut deiner Aussage aber nicht der Fall gewesen)

Renovierung von Räumen die nicht zur Mietsache gehören, wie z. B. das Treppenhaus, ist Sache des Vermieters.

Sollte die Vermieterin dennoch darauf bestehen das die Mieter dafür zuständig sind soll sie bitteschön entsprechende Urteile oder Paragrafen nennen.;-)

Das Treppenhaus ist Vermietersache, sofern die Mieter bei Auszug nichts beschädigt haben.

Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache.

Im Mietvertrag steht nur, dass die Wohnung von einer Fachfirma gestrichen werden soll.

Der Vermieter kann nur verlangen das es vernünftig gemacht wird, aber nicht das eine Firma das machen muss.

So eine Klausel ist unwirksam und Ihr hättet gar nicht renovieren müssen.

MfG

Johnnymcmuff