Muss der Vermieter für einen ordentlichen Durchlauferhitzer sorgen?
Ich habe einen hydraulischen Durchlauferhitzer. Er macht entweder zu kaltes oder zu heißes Wasser. Eine konstante mittelwarme Temperatur hält er nicht. Duschen ist so echt unschön. Ist der Vermieter dafür zuständig, einen anderen einzubauen?
7 Antworten
einen hydraulischen Durchlauferhitzer??? Wie soll den mit Hydraulik Wärme erzeugt werden? Also, entweder ist der Durchlauferhitzer elektrisch oder mit Gas betrieben....
Aber davon ab: Deine Wohnung wurde mit dem Durchlauferhitzer vermietet. Somit hast Du auch Anspruch darauf, daß dieser funktioniert. Kleine Temperaturschwankungen sind hinzunehmen. Diese resultieren bei Durchlauferhitzern i.d.R. aus Schwankungen im Wasserdruck.
Kann die Temperatur auch nicht einigermaßen konstant gehalten werden, muss das Gerät repariert oder ggf. getauscht werden. Die Kosten hat der Vermieter zu tragen, da das Gerät zur Mietsache gehört.
Allerdings solltest Du prüfen, ob Du zur Wartung verpflichtet bist. In den meisten Mietverträgen wird vereinbart, daß der Mieter Durchlauferhitzer (oder auch z.B. Gas-Einzelöfen) jährlich oder 2-jährlich von einem Fachbetrieb warten lassen muss. Die kosten hat i.d.R. der Mieter zu tragen.
Ist eine solche Regelung vereinbart und Du hast über einen längeren Zeitraum keine Wartung durchführen lassen, kann der Vermieter Dir u.U. die Kosten (anteilig) weiterberechnen.
Ja das ist sache des Vermieters. Wenn er nichts unternimmt, kannst du auch die Miete mindern. Aber erstmal den friedlichen Weg gehen...
Dein Problem ist ein bekanntes für elektrische DE mit hydraulischer Steuerung. Es ist funktionsbedingt und kann durch eine Reparatur nicht beseitigt werden. Du hast Anspruch auf ein Gerät, dass zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Das ist derzeit nicht der Fall. Stelle deshalb nachweisbar dem Verm. eine Frist von zwei Wochen. Gerät er in Verzug, könntest du nach Ankündigung die Bruttomiete um 20% mindern bis ein besseres einwandfrei funktionierendes montiert ist. Es gebt welche mit digitaler Temperaturanzeige (wählbar) oder mit stufenloser Einstellung nach Markierung. Nach Gerätetausch (Ersatz durch elektronisch gesteuertes Gerät) ist der Zurückbehalt nachzuzahlen.
Mein Vermieter tauscht anstandslos bei entsprechender Mangelanzeige.
das ist das problem dieser bauart,deshalb gibts inzwischen die elektronischen,die liefern konstant die gewünschte temperatur
vielleicht kannst du nur nicht richtig mit ihm umgehen?
ja aber wäre sache des vermieters
ps: ich würde da eh sofort ausziehen, warte mal ab, bis die stromnachzahlung von so 500-1000€ kommt am ende der periode