Muss der Vermieter die Türen wechseln?

3 Antworten

Mietvertrag schon unterschrieben?

Nein, der Vermieter muss die Tür nicht wechseln.

  1. Hast du den Vertrag bereits unterschrieben, hast du den Zustand der Wohnung so wie er ist anerkannt und kein Recht auf Beseitigung.
  2. Hast du den Vertrag noch nicht unterschrieben, kanst du versuchen, dass der Vermieter die Tür wechselt. Er kann sich aber auch weigern und muss nicht an dich vermieten.

Nach Abschluss des MV wird die Wohnung vom Vermieter an den Mieter zum vertraglich fixierten Mietbeginn herausgegeben.

Bei dieser Herausgabe kann der Mieter den Vermieter verpflichten gravierende Mängel unter Fristsetzung zu beseitigen, weil der Vermieter nach §535 BGB verpflichtet ist dem Mieter eine gebrauchsfähige Mietsache (Wohnung) zu überlassen. Der Mieter teilt dem Vermieter mit, dass er die vereinbarte Miete nur unter Vorbehalt der Mängelbeseitigung bezahlt.

Erfüllt nun der Vermieter die Mängelbeseitigung nicht fristgemäß, kann der Mieter die Miete angemessen mindern oder die Miete zurückfordern, einbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Gleichzeitig kann der Mieter eine Ersatzvornahme einleiten und mit der Miete im übernächsten Monat aufrechnen.

Lotta1965  04.02.2019, 19:15

Das gilt aber nur, sofern es sich tatsächlich um einen Mangel handelt. Nur weil die Tür nicht schön aussieht, alt und zerkratzt ist, ändert das nichts an ihrer Tauglichkeit. Solange sie ihren Zweck erfüllt und der Vermieter nicht nachweisbar eine Änderung zugesichert hat, bleibts wie es ist.

Gerhart  05.02.2019, 13:23
@Lotta1965

Ich habe hier nur den üblichen Ablauf diskutiert. Du hingegen erklärst, dass nach
Unterschrift unter den Mietvertrag beider Parteien keine Beanstandungen mehr möglich sind. Überdenke doch bitte deine Äußerung.

Lotta1965  05.02.2019, 19:22
@Gerhart

Brauch ich nicht - ich kann keine unschöne Tür bemängeln, deren Zustand mir bereits bei Unterschrift des Mietvertrages hinreichend bekannt war. Wie gesagt - solange sie schließt und hinreichend ihrer Funktion nachkommt, kann man nix fordern. Daran ist nichts falsch.

Nö, muss er nicht. Solange die Tür fest schließt und keine Sicherheitsmängel hat, ist das nur ein Schönheitsfehler bzw. eine Alterserscheinung; sowas kann ausgewechselt werden, es besteht aber dazu keine Verpflichtung.

Man kann vermieten was man will, wenn man einen Mieter dafür findet.