Wer muss die Türrahmen, Türen und Heizungen in einer Mietwohnung streichen?

7 Antworten

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Das muss in Deinem Mietvertrag aufgeführt sein.

Normalerweise muss der Mieter alles streichen, was innerhalb seiner Wohnung ist. Fenster und Türen und Türrahmen außen allerdings nicht.

In meinem Mietvertrag steht aber auch noch die Regelung mit den starren Fristen bezüglich der Schonheitsreparaturen. Und das soll ja nicht mehr gelten. Deshalb die Frage, wie das mit Heizung, Tür und Türrahmen ist. Dazu finde ich nämlich nichts.

@critter

Danke für das Sternchen! :-)

Wenn diese Arbeiten in der Klausel Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart sind, der Mieter. Ob und wann Türen, Türrahmen und Heizkörper gestrichen werden müssen hängt allein davon ab ob es notwendig ist.


Zudem muss geregelt sein, dass die Schönheitsreparaturen nur dann durchzuführen sind, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. So genannte starre Fristenregelungen, wonach ein Mieter in jedem Fall nach einer bestimmten Zeit renovieren muss, sind demnach unwirksam.


Quelle http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?PaGID=7ADF60D48E31483BA44B6CAA932F67C5&CoGID=mietrechtlexikonSchoenheit

Mieter:
Frage Wann müssen Türen, Fenster und Heizkörper lackiert werden? In der Theorie gelten für Türen, Fenster und Heizkörper die gleichen drei-, fünf- und siebenjährigen Renovierungsfristen. Die Konspequenz daraus wäre, dass eine Küchentür alle drei Jahre gelackt werden müsste. Das ist nach Meinung der Gerichte aber „abwegig“. Deshalb müssen an Fenster, Türen und Heizungen Mieter und Vermieter entscheiden, ob Malerarbeiten erforderlich sind.
http://www.mieter-themen.de/fachberichteartikel130.htm

Soweit ich es verstanden habe, geht es hier darum, wer die Malerarbeiten beim Mieterwechsel durchführen soll. Was aber, wenn der Mieter in der Wohnung wohnen bleibt und die Sachen mal gestrichen werden müssen? Das verwirrt mich hier etwas!

@Schreiberlilli

Nein, diese Jahresfristen gelten auch für Mieter, die wohnen bleiben und müssen selbstverständlich auch von diesen durchgeführt werden.

Das kannst du,das musst du nicht:) Was erneuert werden müsste, aller 3 bis 5 Jahre sind die Tapeten,sofern es sich um eine sanierte und renouvierte Wohnung handelt. Alles andere geht dich eigentlich gar nichts an:)

Was heißt, das geht micht nix an? Wenn die Sachen gestrichen werden müssen, ist es doch wichtig zu wissen, wer dafür zuständig ist.

@Schreiberlilli

Solche Sachen werden nicht gestrichen,schon gar nicht Heizung. Wenn du was veränderst an deiner Wohnung und sei es streichen,dann bist du dafür zuständig. Heizungen sind mir allerdings neu,die können nicht getrichen werden. Türrahmen vielleicht noch.

@Lahiera

Türen können nur ausgewechselt werden,aber dafür ist der Vermieter wieder zuständig. Und was nochmal die Heizung betrifft,dazu muss der Vermieter eine jeweilige Firma beauftragen,die wiederum dafür zuständig sind. Die entscheidet dann,ob der Heizkörper eventuell ausgewechselt werden muss,und wenn,dann machen die das.:)

@Lahiera

Was soll ich dann sonst mit einer Heizung machen, wo der Lack abblättert und sie an den Stellen anfängt zu rosten?

@Schreiberlilli

Erneuern lassen!Heizkörper auswechseln lassen oder vielleicht geht auch Rostumwandler..wenns fürs Auto gut ist,kann es für ne Heizung doch nich schlecht sein!?;)

die muß man nicht immer streichen

meist reicht es wenn man sie gut reinigt

also wenn man nichtraucher ist

ansonsten würde ich es machen

der aufwand ist sehr gering

da lohnt kein streit

dabei kann man übrigends gut schummeln

einfach leicht anrauhen und mit ner spraydose rüber gehen

ist noch nie aufgefallen ^^

kostet auch sehr wenig

Ich will mich ja nicht streiten. Es wäre nur gut zu wissen, wer zuständig ist. Und wenn, dann sollte es schon ordentlich gemacht werden. Also nix mit Schummeln und Spraydose. Reinigen reicht leider nicht mehr. Die Heizung rostet schon langsam.

Spraydose rüber gehen? Was für ein Witz! Sauber ist sauber! Wenn eine Tür alt ist, muss weg!