Wer haftet für die Schäden in der Wohnung?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Wohnung, in der zuvor ein starker Raucher gewohnt hat, hättet Ihr so nicht abnehmen dürfen.

Zumindest die Schäden durch den Zigarettenrauch hätte der Vermieter sich vom Vormieter erstatten lassen können. Nun kann er lt. Abnahmeprotokoll wohl behaupten, "unrenoviert übernommen, wie besichtigt". Das bedeutet nichts anderes, als dass Ihr zuständig seid für die Sanierung der Raucherschäden. Grund: Könnte doch sein, dass Ihr auch in der Wohnung rauchen wollt. Dann wäre das nämlich die ideale Wohnung.

Türen und Türrahmen müssen nicht zwingend ersetzt werden, wenn sie den Nikotinbelag aufweisen. Sofern das beim Material der Türen möglich ist, kann man sie auch erst abwaschen (schon getan?), dann abschleifen und neu lackieren.

Insbesondere wenn es sich um relativ alte Türen und Zargen handelt, könnte es sein, dass diese kein Standardmaß aufweisen und somit als Sonderanfertigung viel teurer wären, als die Neulackierung. Da Türen streichen im Allgemeinen zu den vom Mieter auszuführenden Renovierungsarbeiten gehört, kann es gut sein, dass das an Euch hängen bleibt.

Im Grunde gehört auch das Neuverputzen der Wände zu den Renovierungsarbeiten, wenn dies notwendig ist. Vermutlich könnt Ihr aber froh sein, dass der Putz auch mit runter ist, denn hier setzt sich auch viel Nikotindreck ab. Dieser ist nun wenigstens raus.

Ihr könnt mit dem Vermieter sprechen und ihm erklären, dass Ihr erheblich mehr Aufwand hattet (incl. Türen streichen), als angenommen und ihn fragen, ob er bereit wäre auch einen Teil der Kosten zu übernehmen. Oder natürlich, ob er Euch zum Dank dafür, dass Ihr wenigstens die Räume neu verputzt habt (gute Arbeit vorausgesezt), nicht doch neue Türen spendiert. Aber einen Anspruch darauf habt Ihr nicht.

Danke für die Auszeichnung.

Nein, der Vermieter muss keine neuen Türen und Rahmen einbauen lassen. Sie sind ja nicht kaputt, nur vergilbt und das habt ihr vorher gewusst.

Der Schaden am Putz ist von euch verursacht, das ist ebenso nicht die Angelegenheit deines Vermieters.

... der, der sie verursacht. Auch wir leisten uns für solche Angelegenheiten eine private Haftpflicht für so rd. 4,00 EUR/Monat.

Binde einfach ein Deinen Berater/Makler und prüfe einen Regress, wenn er Dir so eine Absicherung verweigert hat.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn du dich bereit erklärt hast auf eigene kosten zu renovieren musst du alles selber bezahlen.

Türen und Türrahmen gehören dem Vermieter. Sie können nur mit Einverständnis des Vermieters neue Türen einbauen lassen. Selbstverständlich müssen Sie das dann auch bezahlen. Generell haben Mieter nichts an den Türzargen und Türen zu schaffen, da Eigentum des Vermieters. Man kann diese reinigen oder streichen lassen.

Auch das Tapezieren müssen Sie selbst tragen, wenn es so vereinbart wurde oder die Wohnung so gemietet wie gesehen. Sie wussten doch sicher schon bei der Wohnungssuche was da auf Sie zukommt. Man schaut sich doch die Wohnungen genau an, die man mieten will.