Wer darf Türen aufbrechen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir ( Feuerwehr) öffnen bei Wasserschäden die Tür, oder der Schlüsseldienst. Die Polizei darf die geöffnete Wohnung betreten, aber nicht öffnen. Der Vermieter auch nicht. So ist das zumindest bei uns in Brandenburgs. Die Feuerwehr retten eben nicht nur Menschen und Tiere, sondern auch Sach- und Wertgegenstände...

Auszug aus dem Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG §16 Einschränkung von Grundrechten

Durch den Vollzug dieses Gesetzes können die Grundrechte auf

  • Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 15 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg),
  • Gewährleistung des Eigentums (Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 41 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg)

eingeschränkt werden.

Bei aktuter Gefahr (zu viel Wasser kann Menschen, gebäude und co schädigen, ist verbindung mit Elektriziät ist auch doof, also Feuewehr kann schaden minimieren) ist die Feuerwehr meist als erste vor Ort, die dürfen auch schon mal ohne Polizei die Tür öffnen, müssen denen das dann aber auch später zeigen. Türen kann auch die Feuerwehr meist zerstörungsfrei öffnen. Polizei kann oft selber nicht eine Tür öffnen, Rettungsdienst auch nicht, das macht dann beides auch die Feuerwehr. Auch wenn die Haupthähne im keller sind, da können auch Türen verschlossen sein...

Der vermieter darf auch nicht einfach so in eine Wohnung.

interessante Frage,

Normalerweise darf niemand deine Wohnung betreten (die Tür eintreten demnach auch nicht ^^) sogar die Polizei braucht einen richterlichen Beschluss dafür. Im Falle eines akuten Notfalls: schwarzer Qualm aus deinem Fenster z.B. darf Feuerwehr und Polizei rein. Ein Wasserschaden gilt nicht als akute Gefahr. Dein Vermieter muss sich mit dir in Verbindung setzen und warten bist du da bist (laut Gesetz). In den meisten Fällen gehen die Vermieter unerlaubterweise trotzdem rein.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

Und wenn der Vermieter den Mieter nicht erreicht und dann auch nicht selbst anwesend ist beim Eindringen in die Wohnung? Ist das dann ein Strafbestand?

@Suunyy

Ja, denn der vermieter darf deine Wohnung nicht ohne DEIN EINVERSTÄNDNIS betreteten.

@OnePieceler

Du kannst Deinem Vermieter die schriftliche Erlaubnis erteilen, dass er in bestimmten Fällen deine Wohnung betreten darf, auch wenn er Dich nicht erreichen kann. Natürlich kannst Du auch einen Nachbarn eine solche Erlaubnis ausstellen. Die Person mit der "Erlaubnis" sollte im auch einen Schlüssel zur Wohnung besitzen.

Keiner von allen, fürchte ich. Der Wasserabsprerrhahn befindet sich meist im Keller und nicht in der Wohnung.

Das ist eine Einzelfallentscheidung unter Abwägung der von der Wohnung ausgehenden Gefahr. Wen ich das Wasser im Keller abdrehen kann dann wird man in aller Regel auf das Betreten der Wohnung verzichten. Wenn davon auszugehen ist das die Gefahr aber weiter besteht, und Wasser kann die Bausubstanz empfindlich beschädigen, dann wird man die Gefahr beseitigen.

Die entsprechenden gesetzlichen Reglungen finde man in den Polizei- und Feuerwehrgesetzen der Bundesländer.