Mietrecht: Wer zahlt verzogene Türe?

4 Antworten

Hier liegt kein Verschulden des Mieters vor. Die Reparatur ist deshalb vom Vermieter zu tragen.

Eine verzogene Tür weist auf Bauschäden im Haus oder Materialschaden der Tür hin.We kann auch ein Einbaufehler vorliegen. Jede dieser Schadendsursachen ist dem Vermieter zuzuschreiben.

Wenn ihr dafür verantwortlich seid das die Tür verzogen ist dann müsst ihr dafür zahlen. Wenn ihr nichts dafür könnt dann muss der Vermieter es aus eigener Tasche zahlen.

Er muss dir ja nachweisen, dass du sie beschädigt hast. Wird sicher schwer.