Muss der Raum unter meinem Schlafzimmer beheizt werden?
Hallo,
ich wohne im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses, im Erdgeschoss ist eine Kneipe. Die Kneipe ist nicht unter meinem Schlafzimmer, dafür aber ihr Lager. In meinem Schlafzimmer ist der Boden immer eiskalt, auch wenn ich die Heizung länger aufdrehe. Die umliegenden Wände sind bewohnt bzw beheizt, allerdings bildet sich auch jedes Jahr Schimmel, egal wieviel ich heize und stoßlüfte.
Gibt es im Mietrecht keine Klausel, dass der Kneipenbesitzer sein Lager zumindest grundlegend beheizen muss, wenn eine Wohnfläche darüber liegt? Ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich jetzt die Heizung dauerhaft auf 3 oder 4 stellen muss, nur um halbwegs Zimmertemperatur hinzubekommen.
Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank. :)
16 Antworten
Na ja, ein Lagerraum ist nunmal ein Lagerraum und kein Wohnraum. Vermutlich gibt es dort nicht mal einen Heizkörper. Für gewerblich vermietete Räume (wie eine Kneipe) gelten andere Richtlinien wie für Privaträume. Ich fürchte, da kannst du nichts machen.
Leg dir einen dicken Teppichboden ins Schlafzimmer, das hilft schon mal etwas.
danke :)
Hallo Lea,
ein Recht auf Zwangsbeheizung der Lagerräume gibt es leider nicht.
Mit einer Kellerdeckendämmung kann man bis zu 12 % Heizkosten einsparen und den Wohnkomfort erheblich steigern. Eine Kellerdecke zieht immer Wärme aus den beheizten darüber liegenden Wohnbereichen ab. Die Folge sind kalte Fussböden, Zugerscheinungen, Feuchtigkeit und eventuell auch Schimmel.
Grundsätzlich ist die Kellerdeckendämmung eine einfache Maßnahme, bei der mit verhältnismäßig geringem Aufwand und vertretbaren Kosten die Heizkosten gesenkt und der Wohnkomfort im Erdgeschoss gesteigert werden kann (Maßnahme gegen Fußkälte).
Die Kosten der Kellerdeckendämmung mit Einblasdämmung liegen bei rund 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter.
Die bereits mehrfach novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält zwar auch für Bestandsimmobilien zahlreiche Umrüstpflichten, zum Beispiel zum Dämmen von Dach oder oberster Geschossdecke oder auch zur Modernisierung alter Heizungen. Eine Pflicht zum nachträglichen Dämmen der Kellerdecke gibt es aber noch nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=vVYybZk-Nwc
Mein Tipp:
Du solltest ein freundliches Gespräch mit deinem Vermieter führen.
Insbesondere im Bezug auf die erwähnte Schimmelbildung kann der Vermieter eigentlich nur ein begründetes Interesse haben, mit wenig Aufwand das Schimmel-Risiko zu verhindern und den Wohn-Komfort in deiner Wohnung zu erhöhen.
Viel Erfolg!
Die Modernisierungsumlage ist eine Sonderform der Mieterhöhung nach einer abgeschlossenen Modernisierung (§ 559 BGB). Seit dem 1. Januar 2019 kann der Vermieter die jährliche Miete um bis zu 8 Prozent (vorher 11 Prozent) der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
So wie du es nicht einsiehst, wird der Kneipenbesitzer es auch nicht einsehen sein Lager zu heizen, nur damit du keine kalten Füße hast. Da gibt es keine Klausel.
Kauf dir einen Teppich.
aber das führt ja auch dazu, dass die Wände eiskalt sind und sich dadurch SChimmel in meinem Schlafzimmer bildet?!?
Der Schimmel kommt nicht weil unter deiner Wohnung ein kalter Raum ist. Deine Wohnung scheint einfach schlecht isoliert zu sein und irgendwoher dringt Feuchtigkeit in deine Wohnung. Wende dich da mal an deinen Vermieter. Der Kneipenbesitzer muss jedenfalls nichts ändern.
und an den kalten Stellen kondensiert die Luftfeuchtigkeit und führt zu Schimmel, logisch. Dir bleibt nur als Ausweg eine bessere Wohnung (suchen).
...und die Kneipe hast du beim Einzug einfach übersehen, die Leuchtreklame war auch gerade ausgefallen und DU konntest ja nicht ahnen, das dieser Wirt KEIN warmes Bier zapfen will.
Vorschlag: Siedel um nach Thailand zum Beispiel da gibt es keine kalten Keller und für warmes Bierchen wird auch gesorgt !
Gibt es im Mietrecht keine Klausel, dass der Kneipenbesitzer sein Lager zumindest grundlegend beheizen muss, wenn eine Wohnfläche darüber liegt?
Wie kommt man auf solche abstrusen Fragen? Muß der VM eines MFH etwa den Keller für die Mieter der EG-Wohnung beheizen? Der Winterurlauber 3 Wochen seine Wohnung mucklig warm halten, damit der Nachbar über seiner Wohnung es schön fußwarm hat und eigene Heizkosten spart?
Eben. Auch der Wirt darf den kühlen Keller als Bierlager nutzen und wäre kaum verpflichtet, dort gelagertes Faßbier zu erwärmen und damit ungenießbar machen zu müssen :-O
G imager761
Die Mieter(gemeinschaft) aber kaum Interesse an einer dauerhaften Modernisierungserhöhung plus einer Mieterhöhung nach Mietpreissiegel :-)