Muss der Kreditnehmer der Fahrzeughalter sein oder kann auch jmd. anderes der KN sein?

6 Antworten

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Der Kreditnehmer haftet und die Bank hält sich an ihn. Der Kreditnehmer muss entsprechende Sicherheiten bringen.

Meistens ist den Leuten egal, von wem sie das Geld kriegen, hauptsache, sie kriegen es. Frag doch einfach dort nach. Wer das Fahrzeug quasi kauft, und auf wen es angemeldet wird, sind zwei verschiedene paar Schuh.

Das kann auch jemand Anders sein, z.B. Vater oder Mutter, Onkel oder Tante oder ein Bekannter, wenn dieser Jemand mitmacht.

Als Sicherheit dient üblicherweise der Fahrzeugbrief. Wenn der Halter den Brief als Sicherheit gibt und damit sozusagen für den Kredit bürgt, sollte das funktionieren. - Frag beim Händler/der Bank.

Das kann sein wer will - Hauptsache, er/sie zahlt.