muss der hundehalter zugleich versicherungsnehmer und steuerzahler sein?
Meine Partnerin und ich haben einen Hund den wir natürlich gemeldet haben. Sprich wir bezahlen Seuern an die Gemeinde und haben dem Hund eine Hundehaftpflicht verpasst.
Nun hat die ganze Sache einen Haken. das zuständige Ordnungsamt hat ein Problem damit, dass meine Partnerin die Steuern zahlt und ich die Versicherung. Sie möchte gern, dass sie auch die Versicherung zahlt.
Wir und der Hund haben alle die gleiche Meldeadresse, daher sehe ich keine Handlungsbedarf.
Aber liege ich mit meiner Einstellung richtig?
5 Antworten
Für die Gemeinde ist es NUR von Bedeutung, das der Hund gemeldet ist und eine Versicherung besteht.
Wer diese nun dafür bezahlt, ist uninteressant.
Somit kann deine P die Steuer bezahlen und du die Versicherung.
Es geht hier um ein und das selbe Tier.
Aber liege ich mit meiner Einstellung richtig?
Mir stellt sich eher die Frage ob sich evtl. die Versicherung im Schadenfall daran stören könnte, dass hier Versicherungsnehmer und Steuerzahler nicht identisch sind.
Ansonsten ist nur wichtig, dass entsprechend den Vorschriften des Bundeslandes für "Fifi X " eine solche Versicherung besteht.
Das Ordnungsamt soll froh sein, dass sie überhaupt ihr Geld bekommen. Wichtig allein ist die Meldeadresse und das die Zahlungen pünktlich eingehen.
..ich weiss nicht..muß ein Hund Zwangsversichert sein? Wenn nicht sprech doch mal mit der Versicherung über den Fall, vllt. hast du irgendwo Nachteile
Wo liegt das Problem gib ihr das Geld dafür.