Muss der Arbeitnehmer sich drei Monate vor Ende der Probezeit, beim Arbeitsamt, melden?

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Die Regelung der Meldepflicht gilt nicht für Probezeitvereinbarungen.

Bei Befristungen ist ein Ende des Arbeitsverhältnisses ja schon definiert. Bei Probezeitvereinbarungen kann vorher ja keiner wissen wann und ob diese Kündigung überhaupt von einer Seite ausgesprochen wird.

Rein theoretisch hättest Du ja auch schon gekündigt werden können. Wie hättest Du Dich da schon drei Monate vorher melden sollen?

Hexle2  03.07.2014, 17:32

Danke fürs Sternchen

Ja, das gilt immer. Auch bei einer 6 monatigen Probezeit. Auch wenn du weißt, das du übernommen wirst, musst du dich melden.

bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gilt man so lange beim Amt als arbeitsuchend, bis man eine unbefristete Stelle hat. So wurde es mir beim Amt gerade letzte Woche gesagt.

Mephisto2343  01.07.2014, 15:03

Ähm, wo steht, dass das Arbeitsverhältnis befristet ist? Du schmeißt da gerade befristetes Arbeitsverhältnis und Probezeit eines unbefristetem Arbeitsverhältnisses durcheinander...

Strolchi2014  01.07.2014, 15:05
@Mephisto2343

Das habe ich nur vorsichtshalber angemerkt.

Mephisto2343  01.07.2014, 15:06
@Strolchi2014

Bei einem unbefristeten Vertragsverhältnis in Probezeit muss man das aber nicht. Dann müsste sich ja jeder Arbeitnehmer nach 3 Monaten Probezeit arbeitssuchend melden...

Strolchi2014  01.07.2014, 15:10
@Mephisto2343

Wenn man arbeitslos war und dann eine Stelle antritt, wird man automatisch vom Amt angeschrieben, wie der Status ist. So ist es bei uns jedenfalls. Dann muss man halt das entsprechende Ankreuzen.

und zeig mir mal die Firma, die heutzutage noch An nach der Probezeit noch gleichunbefristet einstellt.

Mephisto2343  01.07.2014, 15:13
@Strolchi2014

Wir sollen hier nicht spekulieren, sondern die Frage beantworten...

verreisterNutzer  01.07.2014, 21:28
@Mephisto2343

Ja, aber bitte richtig (!) - die Antwort von @Strolchi2014 ist leider falsch.

Es kann sich hier nur um ein Missverständnis zwischen ihm und dem "Amt" handeln, bzw. um eine bewusste Falschaussage der Behörde - dies ist in letzter Zeit auch vermehrt zu beobachten...

Man muss sich nur 3 moante vorher arbeitslos melden, wenn es absehbar ist, dass das Arbeitsverhältnis endet ... das sit bei befristeten Arbeitsvermhältnissen mit dem Stichtag so .... außer ma hätte schon eine Verlängerung in der Tasche (oder einen Festvertrag)

eine Probzeit kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden .... da skan man nicht vorhersehen ....

Nein, das gilt nur, wenn ohne Zutun der Vertrag enden würde, wenn er also auf 6 Monate mit Aussicht auf Verlängerung befristet wäre...

Strolchi2014  01.07.2014, 15:08

Hä ?

Mephisto2343  01.07.2014, 15:10
@Strolchi2014

mann das nur muss tun, wenn vertrag nach 6 monaten zu ende. kapito?

Du musst dich sofort (innerhalb von drei "Kalender" Tagen: auch Wochendende gehört dazu) ab Bekanntwerden des Kündigungstermins beim Arbeitsamt arbeitslos melden.