Befristeter Arbeitsvertrag: Hinweis auf Meldefrist fehlt, Konsequenzen für Arbeitnehmer?

4 Antworten

Von Seiten des Arbeitsamtes besteht keine "Gefahr"?

Das AA wird seine Sanktionen aussprechen. Es hat ja nix falsch gemacht.

In dem Artikel steht eher etwas über Deine Möglichkeit gegenüber dem AG Schadensersatz zu fordern. Und es steht auch, das es darüber bis jetzt keine gesicherte Rechtssprechung gibt.

Du hast also die Möglichkeit, ein Höchstrichterliches Urteil zu erwirken.....

Du bist verpflichtet, sofort (innerhalb von 3 Kalendertagen - auch Wochenende zählt dazu) nach Bekanntwerden deiner Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt zu informieren (Antragstellung). Wustest du schon während der Arbeit, dass der befristete Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, musst du das 3 Monate vorher dem Arbeitsamt mitteilen. Hast du aber eine Verlängerung des Arbeitvertrages beantragt, musst die Benachrichtigung des Endes des Arbeitsverhältnisses auch erst nach Wissen des wirklichen Kündigungstermins bekannt geben. Als mögliche "Strafe" könnte eine Unterbrechung der Zahlung des Arbeitslosengeldes um mindestens eine Woche sein.

sehr schön! Nur das war eher nicht die Frage.....

dürfte dem arbeitgeber eigentlich nichts drohen. denn der arbeitnehmer sollte eigentlich auch von alleine daran denken können.

ich habe selber einen befristeten arbeitsvertrag. beim ersten normalen arbeisvertrag stand der hinweis drin. aber bei der verlängerung stand nichts drin. ich als arbeitnehmer hab mich auch selber drum zu kümmern

http://praxis-recht.com/artikel/1164036183t2.pdf

Es gibt möglicherweise einen Schadenersatzspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Ersatz des sperrzeitbedingten Schadens ...

Vielen Dank, das ist schon mal sehr hilfreich.

Verstehe ich es richtig, dass der Arbeitnehmer die Ansprüche dann gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müsste? Von Seiten des Arbeitsamtes besteht keine "Gefahr"?

@SunnyBurn

Was heißt Gefahr ...

die Agentur für Arbeit prüft die Sperrzeit und wird sie vermutlich auch verhängen (wegen zu später Arbeitslosmeldung) .. wenn sie verhängt wird, heißt dass währedn der Sperrzeit gitbt es kein Geld von der Agentur für Arbeit

die Rechtsprechung sagt nur, dass es die Möglichkeit gibt den sperrzeitbedingten Schaden (finanzieller Ausfall) beim Arbeitgeber einzuklagen, wenn dieser die Blehrung "vergessen" hat ....

die muss aber nicht unbedingt im Vertrag stehen ... es reicht auch wenn der Arbeitgeber zu Ende des Bechäftigungsverhältnisses den Arbeitnehmer anschreibt, auf das Ende des befristeten Vertrags und die Meldepflichten hinweist ....