schule abgebrochen meldung beim Arbeitsamt pflicht?

10 Antworten

Hallo,

solange Du von keiner Stelle Unterstützung irgendwelcher Art haben möchtest - meiner Meinung nach nicht.........aber erkundige Dich zu dieser Situation in Bezug auf Krankenversicherung.

Grüsse - Deti

Die Frage stellt sich, wo Du versichert bist und ob Dir später nicht mal die Zeit als Anrechnungszeit bei der Rentenberechnung fehlen wird. Über beide Punkte denke bitte nach.

Darüber hinaus hindert Dich niemand daran nebenher Geld zu verdienen. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten.

Wenn Du aber glaubst, die Arbeitswelt wartet auf Dich, dann wirst Du bald feststellen, dass es zwar viele Nebenjobtätigkeiten gibt und in diesem Land eine Million Menschen für fünf Euro brutto und weniger arbeitet trotz sehr guter Ausbildung oft genug, sie also trotzdem Hartz-IV-Empfänger sind, es aber gut bezahlte Arbeitsstellen durchaus nicht gibt wie Sand am Meer.

Doch, ich glaube Dir, dass dieser Theoriekram der in der Regel heute fern jeden Praxisbezugs ist, einfach nur Unlust erzeugt. Aber ohne Ausbildung bleibt Dir nur die Selbständigkeit um gut Geld zu verdienen. Und daran hindert Dich zu Beginn die Schule mal gar nicht. Du wärst nicht der erste Schüler, der das als Millionär macht. Als Selbstständiger, versteht sich.

Schau Dir mal die Statistiken des Arbeitsamtes und des Statistischen Bundesamtes an. Dann wirst Du verstehen, warum ich diese Wortwahl getroffen habe.

Das musst du nur dann tun, wenn du vom Arbeitsamt Geld haben willst.

Aber ich frage mich auch, warum du nicht die Schule fertig machen willst. Kann schon sein, das man auch mal eine Zeit keinen Bock drauf hat - aber ohne Abschluss und dann wirklich Geld verdienen wollen, paßt nicht zusammen. Jobben gehen als Hilfsarbeiter, denn mehr bist du erstmal nicht, bringt eben auch nicht Hilfarbeitergehalt (egal, ob du nun fast das Abi hattest oder nicht). Meine Brüder haben das vor einigen Jahren genauso gesehen wie du und haben es später bereut. Oder lies mal diese Frage, dann wird dir auch einiges klar, hoffe ich: http://www.gutefrage.net/frage/berufsucheausbildung-bin-verzweifelt#answer35550019

Es wieder dir nie wieder so leicht gemacht wie jetzt, das Abi zu machen.

  1. Dich zu melden ist soweit ich weiß keine Pflicht, aber wenn du es nicht tust schneidest du dir ins eigene Fleisch, da du kein Arbeitlosengeld und später mal keine Rente für diesen Zeitraum bekommst.
  2. Ja, du musst es melden.

Warum willst du die Ausbildung abbrechen? Selbst mit einem schlechten Zeugnis hast du mehr Chancen einen gut bezahlten Job zu bekommen als ohne.

Jetzt willst du vielleicht schnelles Geld verdienen, aber später würdest du dich ärgern, da du ungelernt viel viel weniger verdienen wirst.

Wenn du mindestens 1 Jahr am Stück die Ausbildung gemacht hast, dann besteht Anspruch auf Leistung von ALG I. Du kannst es aber dann vergessen, wenn du die Ausbildung abgebrochen hast - dann wirst du ganz normal behandelt und es tritt eine Sperrzeit ein...