Probezeit arbeiten ohne Vertag ist es ok, Muss man bei einem Job Probezeit bezahlen?

7 Antworten

Auch Probearbeit - wenn Arbeitsleistung erbracht wird und sie damit mehr ist als bloße "Schnuppertage" oder "Kennenlerntage" - muss bezahlt werden, und zwar mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € (wenn denn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind).

Außerdem muss der Arbeitgeber auch solche Probearbeitstage beim Sozialversicherungsträger anmelden - und im Gaststättengewerbe muss (wie z.B. auch im Baugewerbe) diese Anmeldung unverzüglich erfolgen!

Auch bei einer Probearbeit handelt es sich um ein - befristetes - Arbeitsverhältnis; und ohne eine schriftliche Vereinbarung dazu (vor Beginn von beiden Seiten unterschreiben) entsteht sogar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Gesetzliche Grundlage für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung" Abs. 1:

Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die
Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten
ist.

Wie Du - unabhängig von des bisher Gesagten - einen Nachweis Deiner geleisteten Stunden erbringen kannst, wurde in Antworten hier ja schon mehrfach erwähnt.

Lumpazi77  08.05.2016, 18:52

Herr Experte mit unterdurchschnittlichem Halbwissen:

Diese mündliche Vereinbarung gilt in allen Punkten wie ein schriftlicher Vertrag!

Einfacher für den Experten:

Eine Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben !

Familiengerd  08.05.2016, 20:09
@Lumpazi77

Eine Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben !


Arbeitsverträge selbst bedürfen keiner Schriftform: das ist richtig. Ich habe aber auch nicht das Gegenteil behauptet - oder wo liest Du da etwas?!?!

Aber hast Du eventuell schon einmal etwas vom Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG gehört? Vermutlich nicht!

Das schreibt nämlich in § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 4 für befristete Arbeitsverhältnisse zwingend die Schriftform vor; der Vertrag muss mit beiden Originalunterschriften vor Arbeitsbeginn geschlossen worden sein.

Und da es sich bei der fraglichen Probearbeit hier streng genommen um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, muss nach der Bestimmung dieses Gesetzes also vorher ein entsprechender schriftlicher Vertrag geschlossen worden sein. Ist das nicht geschehen, dann ist - wieder "streng genommen"" - ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

Lies dazu auch 'mal einen Kommentar von PeterSchu (der kennt sich auch richtig aus - ganz anders als Du!) weiter unten!

Da Du aber wieder einmal schneller schreibst, als Du denken kannst, außerdem keine Ahnung hast - obwohl in meiner Antwort alles erklärt ist, weshalb Deine Begriffsstutzigkeit um so frappierender ist -, hast Du mit Deinem unqualifizierten Kommentar wieder einmal einen richtigen "Bock geschossen"!

Unter diesen Voraussetzungen würde sogar Jemand mit "unterdurchschnittlichem Halbwissen" mehr auf die Reihe bekommen, als solch eine Person wie Du!

Du bist nur noch peinlich!

Das ist sehr merkwürdig. Es liest sich für mich, als wenn der Restaurantbesitzer keine Verträge unterschreiben will, weil er jedem Mitarbeiter nach der Probewoche "kündigt" und sich einen neuen Kellner für die nächste Probewoche sucht. Da keiner der Kellner seinen Dienst nachweisen kann und es keinen Vertrag gibt, wird der Arbeitgeber kein Geld bezahlen. Das kann er von Woche zu Woche mit immer neuen Mitarbeitern machen. Damit hat er eine dauerhaft kostenlose Kellnerstelle geschaffen. Alle arbeiten 1 Woche und niemand bekommt Geld dafür! :-) Der Mann ist ein "Cleverle". :-)

Bestehe auf einem Vertrag oder zumindest einer schriftlichen Bestätigung, dass ihr eine Probewoche von dann bis dann (Datum einfügen) mit einer Arbeitszeit von (Anzahl der Stunden einsetzen) pro Tag zu einem Stundenlohn von (Bruttostundenlohn einsetzen) vereinbart habt. Lasse dir täglich die gearbeitete Stundenzahl von ihm schriftlich bestätigen. Nur so kannst du später dein Geld verlangen und notfalls gerichtlich eintreiben.

Will der Arbeitgeber das nicht, dann gehe davon aus, dass er unseriös ist und dich nicht bezahlen will.

PeterSchu  06.05.2016, 20:28

"... als wenn der Restaurantbesitzer keine Verträge unterschreiben will, weil er jedem Mitarbeiter nach der Probewoche kündigt..."

Das mag er vorhaben, aber damit kann er sich auch ein fettes Eigentor schießen. Wenn mündlich ein Arbeitsverhältnis verabredet wird und dabei nicht schriftlich und vorher eine Befristung oder eine Probearbeitszeit vereinbart wurde, dann ist dies rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, und das zumindest mit dem Mindestlohn. Bezeugen können dann sicherlich Dutzende von Gästen im Restaurant, dass der Fragesteller dort gearbeitet hat.

Du musst Dir nach Deiner Arbeit einfach auf einem Zettel bestätigen lassen, dass Du gearbeitet hast.

NewJerusalem 
Fragesteller
 06.05.2016, 18:42

Ist es auch ok wenn es einfach ein formloser Zettel ist auf dem steht Herr... hat bei mir ... stunden gearbeiten mit Unterschrift?

derrikmueller  06.05.2016, 18:43
@NewJerusalem

Studiere kein Jura, aber das müsste doch reichen. Unterschrift ist halt wichtig. Und Datum.

Mignon3  06.05.2016, 18:51
@NewJerusalem

@ NewJerusalem

Irgendwo muß aber noch der Stundenlohn vermerkt sein und den muß er auch auf dem "Zettel" unterschreiben. Sonst bezahlt er dir vielleicht nur € 5, während ihr € 15 vereinbart habt! Du wärest seiner Willkür ausgesetzt und kannst nichts nachweisen.

Familiengerd  06.05.2016, 19:43
@Mignon3

Sonst bezahlt er dir vielleicht nur € 5, während ihr € 15 vereinbart habt!

8,50 € sind das gesetzliche Minimum, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach dem Mindestlohngesetz MiLoG gegeben sind.

wenn du arbeitslos bist, meldest du das dem Jobcenter und du bekommst dann von denen was schriftliches, wie auch der potentielle Arbeitgeber und darüber bist du während der Zeit versichert. Allerdings ist im Gastgewerbe nur 1-2 Tage Probearbeiten üblich. Ich gehe mal davon aus das der Herr gerade mal für eine Woche jemand günstig braucht und deswegen so aggiert. Ansonsten kann er auch einen befristeten Arbeitsvertrag über eine Woche mit dir vereinbaren!

PeterSchu  08.05.2016, 11:10

"Allerdings ist im Gastgewerbe nur 1-2 Tage Probearbeiten üblich..."

Das mag sein, aber rechtlich korrekt ist es nicht. Sobald es sich um Arbeit mit Anwesenheitspflicht und Weisungsgebundenheit handelt, muss sie bezahlt werden, auch wenn es nur für einen Tag ist. Und wenn der Betrieb ohne schriftliche Vereinbarung über eine Befristung jemanden zur Arbeit einstellt, hat er ein unbesfristetes Arbeitsverhältnis geschlossen.

Das würde ich mir schriftlich geben lassen ob pauschal oder Stundenvergütung zur Probe.

Mach doch einfach ein Stundenprotokoll und lasse es jeden Tag vom Chef unterschreiben.

Irgendwie ist das Schwarzarbeit, wenn nix schriftlich vom Betrieb festgehalten wird.